Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 84

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Zweitens – und das möchte ich in Richtung SPÖ sagen –: Es ist durch den breiten Konsens der beiden Regierungsparteien und der großen Oppositionspartei eine Verfassungsmehrheit und damit die Schaffung einer unabhängigen Wettbewerbsbehörde möglich geworden. Das ist ein gutes Zeichen für den demokratischen Grundkonsens, wie er leider etwa im Zusammenhang mit der Medienpolitik nicht möglich war. Diese staatspolitisch verantwortungsbewusste Haltung der SPÖ beim Kartellrecht und bei der Wettbewerbsbehörde – wie es sie erfreulicherweise auch beim Nationalen Sicherheitsrat gegeben hat – ist positiv hervorzuheben.

In einem möchte ich Ihnen jetzt noch Recht geben, Kollege Schennach: Die Gleichstellung "Arbeiterkammer ist gleich Konsumenteninteresse" ist für mich auch außerordentlich fragwürdig. Vielleicht hat der Herr Minister beim VKI auch daran gedacht.

Mit dem heutigen Beschluss zeigt die Republik auch ordnungspolitisch Flagge: ein klares Nein zu einem Marktfundamentalismus, der glauben machen will, der Markt könne alles und jedes regeln. Es ist doch sehr interessant, wenn George Soros, einer der größten Gewinner eines ungeregelten Devisenmarktes, letzte Woche im "Spiegel" ausgeführt hat – ich zitiere –:

"Märkte an sich kennen keine Moral, das macht sie so effizient. ... Doch was Marktfundamentalisten gern übersehen, ist die Tatsache, dass Gesellschaften nun einmal nicht wie Märkte funktionieren, zumindest nicht die Art von offener Gesellschaft, wie wir sie wollen." – Zitatende.

Mit den heutigen Gesetzesbeschlüssen wird zumindest im Zusammenhang mit weiteren Monopolisierungs- und Konzentrationsproblemen, mit den weiteren Gefahren von Marktmissbrauch und Wettbewerbsbeschränkungen ein Zeichen für den Primat der Politik gesetzt, um Rahmenbedingungen für die Marktentwicklung zu setzen.

Neben der unabhängigen Wettbewerbsbehörde beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft wird – der Herr Bundesminister hat das schon ausgeführt – ein Bundeskartellanwalt im Ressortbereich des Justizministeriums geschaffen. Diese beiden Bereiche sollen keine – auch das haben Sie vorhin ausgeführt – parallel agierenden, miteinander konkurrierenden Einrichtungen sein, sondern sich in ihrer Aufgabenerfüllung ergänzen. Denn ein funktionierender Wettbewerb liegt im Interesse der Wirtschaftspolitik, des funktionierenden Binnenmarktes, der Standortpolitik und vor allem des Konsumentenschutzes.

Ich möchte im Hinblick auf die Meinungs- und Medienvielfalt, die erfreulicherweise ebenfalls im § 35 besser definiert ist, festhalten, dass in diesem Zusammenhang diese Gesetzwerdung ein demokratiepolitisches Anliegen ersten Ranges vertritt.

Es werden auch wirksamere und finanziell einschneidendere Sanktionen gegen Gesetzesverstöße verankert, zum Beispiel im § 142 Kartellgesetz.

Mein Dank gilt allen, die am Zustandekommen dieser Gesetze mitgewirkt haben, insbesondere auch den beiden Bundesministern. Diese Gesetze sind in summa ein wichtiger demokratiepolitischer, wirtschaftspolitischer und konsumentenschutzpolitischer Fortschritt. Meine Fraktion wird ihnen daher gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.00

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher. – Bitte, Herr Bundesrat.

14.00

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich gestehe, etwas unsicher zu sein, weil ich mich nämlich den Ausführungen aller drei Vorredner anschließen kann, daher kann ich nicht ganz ausschließen, dass in meinen eigenen Überlegungen irgendwo ein Denkfehler enthalten ist. Ich muss also meine eigene Rede noch einmal kritisch durchgehen.

Kollege Schennach! Ich habe kurz überlegt, meine Rede überhaupt zurückzuziehen und die Grünen im Unklaren zu lassen darüber, warum wir zustimmen, aber ich möchte fair sein.


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