Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 89

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Die Berichterstattung über diese beiden Punkte hat Frau Bundesrätin Anna Schlaffer übernommen. – Bitte, Frau Bundesrätin.

Berichterstatterin Anna Schlaffer: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenzrechtseinführungsgesetz, die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, das Finalitätsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Insolvenzrechts-Novelle 2002).

Der Ausschussbericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Des Weiteren bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, die Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Grundbuchsgesetz, das Grundbuchsumstellungsgesetz und das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2002).

Auch dieser Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen nun in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Ilse Giesinger. – Bitte.

14.16

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Präsidentin Reid aus Australien mit der Delegation! Hoher Bundesrat! Das Problem, das zu dieser Insolvenzrechts-Novelle geführt hat, ist Folgendes: Es hat sich herausgestellt, dass missbräuchlich Unternehmen zu einem unangemessen niedrigen Preis an eine vom Schuldner geführte Auffanggesellschaft verkauft wurden. Dies ist natürlich keineswegs fair gegenüber den Gläubigern.

Es werden mit dieser Novelle zusätzlich auch vereinzelt aufgetretene Mängel der Insolvenzgesetze bezüglich Privatkonkursregelungen beseitigt. Ich möchte einige mir wichtige Änderungen herausstreichen.

Es wurde zum Beispiel festgelegt, dass, wenn auf Grund der EU-Insolvenzverordnung ein Hauptinsolvenzverfahren im Ausland eröffnet wird und der Schuldner bei uns in Österreich eine Niederlassung hat, die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens auch in Österreich öffentlich bekannt zu geben ist.

Weiters wird sichergestellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einem möglichst frühen Zeitpunkt vom Masseverwalter verpflichtend über eine Konkurseröffnung ihres Arbeitgebers informiert werden müssen.

Neben weiteren Änderungen wurde auch die Auswahl des Masseverwalters neu geregelt. Das Gericht muss zum Beispiel darauf achten, dass der Masseverwalter Kenntnisse der Betriebswirtschaft, des Insolvenzrechtes und des Steuer- und Arbeitsrechtes hat. Er muss außerdem unabhängig sein und darf kein Naheverhältnis zum Betrieb haben.


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