Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 90

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Es ist mir noch ein besonderes Bedürfnis, eine persönliche Bemerkung dazu zu machen: Ein Insolvenzverfahren, sei es betrieblich oder privat, ist für beide Teile unangenehm. Ganz schlimm wird es jedoch, wenn eine Art Kettenreaktion entsteht und andere Betriebe mithineingezogen und dadurch auch insolvent werden.

Es stellt sich die Frage, wo und wie Fehler gemacht wurden und grobe Mängel entstanden sind. Ich denke, dass niemand aus der persönlichen Verantwortung entlassen werden kann, und dessen sollten wir uns alle bewusst sein. Dies gilt für Betriebe gleichermaßen wie für Privatpersonen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.19

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Melitta Trunk. – Bitte.

14.19

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Präsidentin! Mrs. President! Dear Guests! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir eine kurze Bemerkung zu Kollegen Aspöck und seiner immer wieder in den Mund genommenen Formulierung "Fundamentalopposition". (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Aspöck. )

Herr Kollege Aspöck! Gute und erfolgreiche Oppositionspolitik oder Politik überhaupt zu betreiben, das setzt voraus, dass man ein gutes politisches Fundament hat. Und auf diesem Fundament fühlt sich die SPÖ sowohl als Regierungs- als auch als Oppositionspartei sehr wohl! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Dr. Aspöck: Deshalb haben ja wir uns als Oppositionspartei verfünffacht!)

Nun aber zu den vorliegenden Gesetzesmaterien: Einen Teilbereich, nämlich die positiven Aspekte dieser gesetzlichen Änderungen, hat Kollegin Giesinger bereits angesprochen. Wie auch im Nationalrat, Herr Bundesminister, verhehlt die SPÖ in diesen speziellen Fragen nicht die Zustimmung zu dieser Tatsache.

Neben den positiven Aspekten gibt es aber auch bedenklich Hintergründiges. Der Herr Minister weiß, wovon ich spreche: Hintergründiges insofern, als in der ursprünglichen Regierungsvorlage beabsichtigt war, das Rechtsmittel des Widerspruchs gegen das Versäumnisurteil zu streichen, das heißt, es nicht mehr zu ermöglichen.

Dass es da zur Zusammenarbeit und Kooperation mit den Oppositionsparteien gekommen ist, dass es ein sehr lautes und nachweislich sehr effizientes Expertenveto gegeben hat, hat dazu geführt, dass diese bedenkliche Passage aus dem Gesetz genommen wurde. So gesehen ist auch die sozialdemokratische Fraktion mit dieser Passage einverstanden.

Geschätzter Herr Minister! Die Tatsache – und das ist nur ein kleines Beispiel –, dass beabsichtigt war, das Rechtsmittel des Widerspruchs, ein klassisches Konsumentenrecht, ein Recht des Konsumenten von Gesetzen, so quasi zu streichen, kann nicht, wie ich einmal annehme, aus dem Geist entstanden sein – Sie werden das dann erläutern und erklären –, dass man da eine Effizienzsteigerung erzielen und Verfahren beschleunigen möchte.

Bedauerlicherweise finde ich das durch Ihre jüngsten Äußerungen, Herr Bundesminister, bestätigt, und zwar bezüglich der – in Wirklichkeit – Liquidierung des Konsumentenschutzvereines durch einfache Streichung der öffentlichen Mittel. Das ist ein Geist, den ich in dieser Form in der Republik Österreich weder in einem Gesetz noch in der praktischen politischen Umsetzung gelebt haben möchte.

Herr Minister! Sie sind ein Experte aus dem juristischen Bereich – Ihre renommierte Kanzlei Böhmdorfer ist dafür bekannt. Sie sind als Experte Minister geworden, und ich denke, dass auch Ministern zugestanden werden muss, ihnen aber auch abverlangt werden muss, dass sie sich insbesondere um Bereiche, für die sie Änderungen angedroht haben, kümmern. – Sie sagen, eine andere Führungsgruppe solle da kommen. Da muss ich aber nicht gleichzeitig alle Fördermittel streichen, das eine hat mit dem anderen nicht ursprünglich etwas zu tun, wenn


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