Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 93

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Ich möchte aber die sachliche Atmosphäre in diesem Hause nicht stören – ganz im Gegenteil! Ich möchte mich für diese bedanken und auf die Sachargumente, die Sie genannt haben, eingehen:

Was den Widerspruch anlangt, so ist es richtig, dass er gleichzeitig mit dem Konsumentenschutzgesetz 1979 eingeführt wurde, aber er ist auch ein Instrument des möglichen Missbrauchs geworden. Nach einer Fallstudie des Oberlandesgerichtes Wien kann man durch missbräuchliche Verwendung oder missbräuchlichen Einsatz des Widerspruches ein Verfahren um bis zu zwei Jahre verzögern. Das hat uns Sorgen bereitet. Kein Konsumentenschutzverband, weder unsere Sektion im Hause, noch die Arbeiterkammer, noch der VKI konnten wirklich drastische Fälle darlegen, denen zufolge der Widerspruch eine negative Entwicklung verhindert hätte. Es war nach meiner restlosen Überzeugung ein Akt des Goodwill, diesen Widerspruch im Gesetz zu belassen; wirklich notwendig dürfte er nach allem, was wir nach wissenschaftlicher Forschung wissen, nicht sein.

Das gab es aber einen sehr klugen Vermittlungsvorschlag der Arbeiterkammer. Daran sehen Sie, wie sehr ich Ihnen dafür auch dankbar bin. Da gab es tatsächlich einen sehr klugen Vermittlungsvorschlag der Arbeiterkammer, die eine neue Variante des Widerspruchs angeboten hat. Diese Variante haben wir aufgegriffen, sie war die Brücke zum vollen Konsens. Ich bedanke mich bei der Arbeiterkammer, auch bei Frau Mag. Kubitschek, die zum Beispiel beim Kartellrecht mitgearbeitet hat, für die Zusammenarbeit. Es war dies wirklich ein Beispiel guter und wirklich produktiver Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern.

Damit komme ich schon zum Ende. Ich halte es für richtig, insbesondere darauf hinzuweisen, Frau Bundesrätin, dass wir heute sehr wohl ein großes Paket beschließen. Beamte unseres Hauses sagen – und ich sage das wertneutral weiter –, dass seit Jahrzehnten kein so großes, gemeinsames Justizpaket im Hohen Hause behandelt wurde. Ich bedanke mich für diese Zusammenarbeit! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Alle Materien, die heute beschlossen werden – Vereinsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Wettbewerbsgesetz, also Kartellgesetz aus unserer Sicht, und Insolvenzrechtsgesetz inklusive ZPO –, wurden von Herrn Sektionschef Dr. Hopf, der alle diese Abteilungen führt, begleitet. Auch die zuständigen Sachbearbeiter Dr. Haller und Dr. Dimmel sind hier anwesend. Ich bedanke mich bei ihnen, es ist ihnen zu danken, dass sie in vielen schwierigen Phasen nicht den Mut verloren haben, sodass wir heute doch noch einen guten Abschluss finden können. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.35

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Bundesrat Dr. Böhm. – Bitte.

14.35

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Präsidentin Reid! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Uns liegt heute – um auch mit den Worten des Herrn Bundesministers zu sprechen – ein umfassendes Paket der Justizreform vor. Lassen Sie mich vorerst in aller Kürze die Insolvenzrechts-Novelle behandeln!

Wie meine VorrednerInnen treffend bemerkt haben, will diese Neuregelung primär einen in der Praxis leider vielfach eingerissenen, schwer wiegenden Missbrauch des Insolvenzverfahrens abstellen, nämlich, wie erwähnt, den Verkauf eines Unternehmens zu einem unangemessen niedrigen Preis an eine Auffanggesellschaft des Schuldners.

Bei einer solchen beabsichtigten Unternehmensveräußerung hat neben dem Konkursgericht künftig – auch das wurde schon erwähnt – auch ein Gläubigerausschuss die Veräußerung zu genehmigen.

Unzulänglichkeiten hat es leider in der Praxis auch bei der Bestellung von Masseverwaltern gegeben. Die Auswahl wird zwar auch künftig durch das Konkursgericht geschehen – das ist


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