Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 111

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Wirtschaftsforschungsinstitute selbst gründen – wie auch von der EU-Kommission, die im Übrigen die historisch höchste Steuerquote in Österreich kritisierte.

Wenn aber die Wirtschaftsforscher und die Opposition wirklich so daneben gelegen sind mit ihren Prognosen und "Schwarzmalereien", dann stellt sich die Frage, wozu wir das heute vorliegende Konjunkturbelebungsgesetz überhaupt benötigen, noch dazu unter diesem Titel. Denn von konjunkturell greifenden Maßnahmen ist in diesem Gesetz wirklich kaum etwas zu finden.

Dass Teile des Gesetzes antizyklisch wirken könnten, wurde im Übrigen zuletzt nicht einmal mehr von der Bundesregierung selbst behauptet. Dabei gibt es für mich einige Punkte, die wenn schon nicht konjunkturell so doch zumindest standortpolitisch durchaus ihre Berechtigung haben. Ich gestehe hier offen ein, dass ich es bedauere, dass wir hier im Bundesrat nicht die Möglichkeit haben, getrennt abzustimmen.

Die Einführung eines neuen Forschungsfreibetrages sowie vor allem einer Forschungsprämie und der teilweise auf internationale Standards erweiterte Definitionskreis in diesem Bereich werden ohne Zweifel positive Standorteffekte haben. Insbesondere die Forschungsprämie wird Impulse setzen, da sie gewinnun abhängig in Anspruch genommen werden kann.

Forschung und Entwicklung können damit verstetigt werden, und auch Start-up-Unternehmen werden sicherlich begünstigt werden. Kritisch ist anzumerken, dass damit nunmehr zwei Definitionen von F&E-Ausgaben nebeneinander existieren, was international unüblich ist und zudem sicherlich auch die Administration in den Unternehmen selbst nicht gerade erleichtern wird.

Von der absoluten Wirkung her ist festzuhalten, dass gegenüber der bisher gültigen Variante des Forschungsfreibetrages die nunmehrige Begünstigung relativ gering ausfällt, eine gewisse Benachteiligung zwischen den Begriffen also nicht ausbleibt, wenngleich – und das ist zuzugeben – im gesamten Bereich der F&E-Förderung aber eine Verbesserung eintritt.

Positiv zu sehen sind meiner Ansicht nach unter anderem auch der Bildungsfreibetrag und abermals die entsprechende Prämie sowie die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten vorzeitigen Abschreibung für Teile des Baubereiches. Damit liegt in Wirklichkeit aber auch schon die einzige Maßnahme vor, die den Titel "Konjunkturbelebung" verdient. Und unter diesem Titel wurde das Gesetz immerhin dem Parlament zugeleitet.

Die Artikel 4 bis 10, also die überwiegende Mehrheit des vorliegenden Entwurfes, haben unterdessen weder etwas mit einer Konjunkturbelebung noch mit einer Standortqualitätsverbesserung zu tun.

Auch über das konkret erforderliche Ausmaß von wirtschaftspolitisch sinnvollen Maßnahmen kann man geteilter Meinung sein, das ist zuzugeben. Gerade was die erwähnte vorzeitige Abschreibung angeht, glaube ich, dass man wesentliche Teile des Baubereiches eben nicht erfasst hat. Gerade bei Sanierung und thermischen Maßnahmen im Althausbereich hätte ich mir stärkere Akzente gewünscht, zumal dort auch die größten Beschäftigungseffekte zu erzielen sind. Mittel wären dafür vorhanden, denn die zumindest von der Bundesregierung erwarteten Steuereinnahmen aus der Konjunkturbelebung wurden in der Berechnung der finanziellen Auswirkungen des Gesetzes laut Erläuterungen zur Regierungsvorlage nicht berücksichtigt. Begründet wurde dies mit – ich zitiere – "mangelnder ausreichender Quantifizierbarkeit". Ich glaube, das ist eine äußerst schwache Begründung, wenn man in Betracht zieht, dass selbstverständlich jede Budgeterstellung derartige Quantifizierungen enthält, ja bei der Budgeterstellung geradezu darauf aufgebaut wird. Aber die Bundesregierung wird schon wissen, warum sie diese zusätzlichen Steuereinnahmen verschweigen möchte.

Wenig sinnvoll ist es auch, wenn der Finanzminister in diesem Zusammenhang von einer "virtuellen Rezession des Jahres 2001" spricht. Konsequent ist es allerdings, wenn er nunmehr auch nur virtuelle Konjunkturbelebungmaßnahmen entgegensetzt.


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