Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 128

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Frauen Diskriminierungsprobleme haben. Ich finde es ganz in Ordnung, dass sich der Sozialminister, der Frauenminister, auch gewisser Männerprobleme annimmt, die natürlich auftreten können. Ich glaube, dass sich das sehr gut bewähren wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesrat Mag. Gudenus betritt den Saal. – Oh-Rufe bei der SPÖ.)  – Ich darf Sie informieren, Kollege Gudenus: Sie werden schon lang erwartet, lang ersehnt, Bundesrat Konecny hat Sie schon zweimal vermisst. (Bundesrat Mag. Gudenus: Er hat seine Rede auf mich aufgebaut und nicht auf Sie, Herr Bundeskanzler!) Und Sie kommen zu spät. Wer zu spät kommt, den bestraft Konecny. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur Frage 18:

Wir haben einen Ministerratsbeschluss über das Gender Mainstreaming gemacht, der darauf abzielt, gleiche Chancen in der Rechtsordnung und in der Vollziehung für beide Geschlechter zu schaffen. Es gibt, wie schon erwähnt, auch eine Handlungsplattform im Sozialministerium, das diesem Anliegen dienen soll.

Zur Frage 19:

Die Bundesregierung hat sich intensiv um die Verbesserung der Chancengleichheit für Frauen bemüht. Ich habe die Zahlen genannt. Wir haben wesentlich mehr Frauen in Beschäftigung. Wenn man es mit dem vorigen Jahr vergleicht, so haben wir jetzt immerhin ... (Bundesrätin Schicker: Mit welchem Einkommen?) – Entschuldigen Sie, womit sollen wir es vergleichen? Da ist es doch wohl sinnvoll, die Zeit dieser österreichischen Bundesregierung mit der Zeit, als Sie die Verantwortung gehabt haben, zu vergleichen. Und wenn dabei herauskommt, dass wir mehr Frauen denn je in der Arbeit haben, ist das gut. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wenn herauskommt, dass wir bei den Maturanten 56,2 Prozent Frauen, bei den Neuzugängen an den Hochschulen 53,6 Prozent Frauen haben, dann gibt es doch eigentlich keinen Grund zur Klage. Freuen wir uns gemeinsam darüber, dass ein Stück Chancengleichheit verwirklicht worden ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Außerdem möchte ich schon darauf hinweisen, dass diese österreichische Bundesregierung den Frauen einen gewaltigen Stellenwert einräumt. Es gibt zum ersten Mal eine Vizekanzlerin, eine Außenministerin, eine Bildungsministerin und eine Staatssekretärin für Tourismus; es gab auch eine Infrastrukturministerin. Ich verweise auch darauf, dass die Volkspartei die erste Sozialministerin gehabt hat, die erste Frau im Präsidium des Nationalrates und die erste Präsidentin der Notenbank. Vor Ihnen brauchen wir uns angesichts dessen nicht zu verstecken, meine Herren Bundesräte von der spö. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur Frage 20:

Mit der Einführung des Kindergeldes wurde es erstmals möglich, nach dem Bezug desselben und sogar während des Bezuges Arbeitslosengeld zu beziehen. Darüber hinaus wurde mit der Bestimmung des § 9 (8) Arbeitslosenversicherungsgesetz erstmals geregelt, dass Personen, deren Eingliederung in den Arbeitsmarkt erschwert ist – also Frauen nach der Karenz –, vom Arbeitsmarktservice binnen vier Wochen eine zumutbare Beschäftigung angeboten wird. Wenn das nicht möglich ist, wird den Wiedereinsteigerinnen die Teilnahme an einer Ausbildungs- und Wiedereingliederungsbeihilfe ermöglicht.

Es gibt auch eine Richtlinie des AMS, dass Personen mit Betreuungspflichten die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung angeboten werden muss und dass es nicht, wenn sie eine Vollzeitbeschäftigung ablehnen, zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes kommt.

Zur Frage 21, eigenständige Altersvorsorge für Frauen:

Es gibt eine Pensionsreformgruppe unter Professor Tomandl, die noch nicht fertig ist. Sie wird ein Gesamtpaket noch in dieser Legislaturperiode vorlegen, und darin werden natürlich auch die grundlegenden Überlegungen der Finanzierung mit berücksichtigt sein müssen.


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