Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 135

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Säule einer Pensionsversicherung auf Basis des Generationenvertrags mit hohen Umverteilungseffekten bestanden hat, hin zu einem Drei-Säulen-Modell transformiert und entwickelt, so wie es heute bei der Mehrheit der 15 Staaten der Europäischen Union üblich geworden ist.

Man sollte daher mit der Unterschriftsleistung und der geforderten Absicherung dieses Volksbegehrens in der Verfassung den Menschen nicht vorgaukeln, dass sich damit das starke Ein-Säulen-Modell der österreichischen Pensionsversicherung weiter tradiert. Das ist ein Irrtum, dem, glaube ich, sehr viele Menschen heute noch unterliegen, die daher auch die Möglichkeit, dieses Volksbegehren zu unterzeichnen, unter Umständen ins Auge fassen werden. Es erscheint mir daher wichtig, anhand dieses Details auch auf die Auswirkungen der verfassungsmäßigen Verankerung hinzuweisen.

Da Sie in Ihrer Präambel und Ihren Ausführungen auch auf die Nachhaltigkeit im Gesundheitssystem Bezug genommen haben, darf ich darauf hinweisen, dass ich ein Krankenversicherungssystem übernommen habe, bei dem es etwa möglich war, trotz gleicher Beitragssätze im Burgenland, in Kärnten und in Vorarlberg für ein Kind, das eine Kieferregulierung bekommt, in Vorarlberg 20 000 S Zuzahlung zu erhalten, im Burgenland und in Kärnten jedoch nur 4 000 S.

Ich finde daher, dass wir ein System übernommen haben, das schon auf dem besten Wege zur Zwei-Klassen-Medizin war: Auf der einen Seite geben jene Bundesländer, die es sich leisten konnten, hohe Zuzahlungen für medizinische Leistungen, und auf der anderen Seite gibt es Bundesländer, in denen sich die sozial schwachen Schichten durch zu geringe Zuzahlungen notwendige Gesundheitsmaßnahmen etwa für ihre Kinder nicht oder bedeutend schwerer leisten können.

Unsere Bemühungen, innerhalb der Sozialversicherungsträger, innerhalb der Verwaltung Einsparungen zu lukrieren und dieses Einsparungspotenzial für ein gerechtes, gleiches, flächendeckendes Leistungssystem in Österreich frei zu machen, müssten eigentlich Ihre Zustimmung finden, nämlich dann, wenn Sie ohne parteipolitische Brille Ihre Umverteilungsüberlegungen auf das richten, was wir derzeit bereit sind, umzusetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Oder nennen Sie mir einen Grund, warum bei gleichen Beitragszahlungen ein Arbeitnehmer in Vorarlberg mehr Zuzahlung bekommen soll als ein Arbeitnehmer im Burgenland.

Herr Professor Konecny! Sie wissen, und Ihre Fraktion weiß es auch, dass viele Sozialversicherungsträger über eminente Strukturschwächen verfügen. Das liegt an der sehr hohen Anzahl von Pensionisten, von Arbeitslosen, von Mitversicherten, aber auch am geringen Einkommen, weil sich die Einkommen in Österreich in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich entwickelt haben.

Dass daher gerade von sehr vielen Sprechern Ihrer Fraktion vehement dagegen opponiert wird, ein gleiches Leistungssystem und gleiche Leistungen für alle Beitragszahler in Österreich umzusetzen und die Gefahr zu vermeiden, ein Zwei-Klassen-System zu haben, wundert mich! Es geht doch darum, das System wieder umzudrehen und für alle Beitragszahler für gleiche Prozentsätze den gleichen Leistungsanspruch, die gleiche schnelle und zügige Versorgung auf hohem Niveau zu erreichen.

Die Unterschriftsleistung zum Volksbegehren wird am derzeitigen System nichts ändern, aber die Umsetzungen der Ziele der Bundesregierung im Bereich der Pensions- und Krankenversicherungsträger sehr wohl.

Wir haben heute Früh in der Fragestunde darüber diskutiert, wie viel etwa die Einsparungspotenziale in der Pensionsversicherung ausmachen werden: 10 Prozent beträgt das unbestrittene Einsparungspotenzial, auch nach Ansicht der Vertreter der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten. Das ist gemäß den dortigen Zahlen von mehr als 300 Millionen Schilling pro Jahr kein "Lercherl", um es volkstümlich auszudrücken. Dieses Geld kann man sinnvoller verwenden, statt es in der Verwaltung versumpfen zu lassen, etwa in entsprechender Form im Leistungsrecht der österreichischen Pensionsversicherung. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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