Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 138

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nen und Arbeitnehmer mit diesen schweren Erkrankungen schon längst fällig gewesen! (Neuerlicher Beifall der Bundesrätin Haunschmid. )

Ich darf Sie auch darauf aufmerksam machen, dass sofort nach Bekanntwerden der vermuteten oder vielfach behaupteten Steuer- und Sozialversicherungshinterziehungen im Transportgewerbe von meinem Ministerium an alle Krankenversicherungsträger der Aufruf ergangen ist, eine entsprechende Überprüfung dieser Branche vorzunehmen.

Ich glaube daher, dass der Vorwurf, dass diese Bundesregierung eher für die Schwarzarbeit als für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist, wie es mehrfach in der Öffentlichkeit ausgedrückt wurde, am Thema vorbeigeht. Aber ich sage auch in aller Klarheit dazu: Die Aufsichtsbehörde kann nur so gut sein, wie gut die Träger sind. Und da die Träger – und hier wiederum die Sozialpartnerschaft – immer großen Wert darauf gelegt haben, dass sie selbst dort die operativ Amtierenden und Agierenden sind, haben sie dann auch in solchen Zeiten die Verantwortung für den operativen Teil und für die operative Tätigkeit zu übernehmen. Ich halte es für unfair, wenn man auf der einen Seite das operative Geschehen den Trägern überlässt, aber dann auf der anderen Seite, wenn die Träger nicht dazu in der Lage sind, der Aufsichtsbehörde die Schuld in die Schuhe schiebt.

Ich bin durchaus dafür, die klare Aufgabenteilung, die wir mit der 59. ASVG-Novelle getroffen haben, in entsprechender Form zu vertreten. Jeder soll seinen Teil fair und nach bestem Wissen und Gewissen im Einklang mit den Gesetzen erfüllen. Jene, die für den operativen Teil zuständig sind, sollen ihre Aufgaben erledigen, und ich als Aufsichtsbehörde werde mich bemühen, meine Funktion gemeinsam mit meinen Beamten bestmöglich zu erfüllen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde daher, wenn man sich die Bemühungen dieser Bundesregierung in diesem Bereich ansieht, dann ist es obsolet, das Volksbegehren zu unterschreiben. Durch das Vertrauen in diese Bundesregierung und in die Ergebnisse, in die Eckdaten, die wir geliefert haben – der Herr Bundeskanzler hat sie Ihnen sehr eindrucksvoll vor Augen geführt –, haben wir die besseren Karten auf unserer Seite. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich darf zur Frage 5 kommen. Ich nehme für die Bundesregierung, ohne auf Vollständigkeit zu plädieren, in Anspruch, dass wir uns bei den sozialpolitischen Errungenschaften in Europa durchaus nicht zu verstecken brauchen. Wir haben etwa Familienleistungen wie das Kindergeld für alle, die Erhöhung der Familienbeihilfe ab 2003, das Pflegegeld für behinderte Kinder ab der Geburt, die Leistungen aus den Mitteln der Behindertenmilliarde, die Entschädigung für Kriegsgefangene in Ost und West, welche nun auch erstmalig den Zivilinternierten zugute kommt, die Entschädigungsleistungen für NS-Opfer, sowohl im Osten als auch im Westen, für die Zwangsinternierten und für die Vertriebenen sowie die Einrichtungen des frauenpolitischen Beirates durchgesetzt.

Wir haben zum ersten Mal in der Geschichte eine gesetzliche Vertretung von Frauen geschaffen, und zwar mit der Einrichtung von regionalen Gleichbehandlungsanwaltschaften in der Steiermark und in Kärnten – das wurde sogar verbreitert –, und wir sind gerade dabei, in Oberösterreich eine fünfte Gleichbehandlungskommission zu installieren.

Zur Unfallrentenbesteuerung muss man klar sagen: Wenn Sie das europäische Umfeld ansehen, dann werden Sie feststellen, diese Entschädigungsleistungen sind in allen europäischen Staaten, teilweise hinsichtlich der Sockelbeträge, teilweise zur Gänze steuerpflichtig! Vergleichbare Entschädigungszahlungen, die vor einem Zivilgericht etwa nach einem Autounfall als bleibende Versicherungsleistung der Versicherung erstritten wurden, waren schon immer steuerpflichtig.

Ich denke daher, dass es systemimmanent war, da die Steuerpflicht einzuführen, und dass es auch gut war, dass die Bundesregierung gemeinsam mit dem österreichischen Parlament erstens für die sozial Schwächsten eine Rückerstattung im Ausmaß von 600 Millionen Schilling beschlossen hat und dass zweitens für die Schwerstversehrten mit der Erhöhung des Zuschla


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