Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 139

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ges von 20 auf 50 Prozent trotz der Besteuerung deutlich bessere Einkommensmöglichkeiten geschaffen wurden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, dass damit die Abfederung bei den Unfallrenten doch in einem Ausmaß gelungen ist, wie das in der sozialen Symmetrie dieses Staates nicht nur üblich war, sondern sich auch sehen lassen kann.

Wenn Sie sich die Geschichte der Besteuerung der Unfallrenten ansehen, dann werden Sie zugeben, dass es ein Wechselbad für die betroffenen Personen gegeben hat, aber ich glaube, dass die Lösung dieser Bundesregierung auch unter Berücksichtigung der Umverteilungseffekte, die Sie klar als Ihre Sache angesprochen haben, nicht schlecht ausgefallen ist. Es wird damit nämlich jenen im untersten Einkommensbereich sowie jenen mit schwersten Beschädigungen deutlich hilfreicher unter die Arme gegriffen als jenen, die sich ihr Leben unter Umständen in anderen Bereichen noch selbst gestalten oder mithilfe des einen oder anderen Fonds zusätzlich verbessern können.

Ich darf ferner darauf hinweisen, dass es dieser Bundesregierung gelungen ist, den Heptatitis-C-Fonds zu schaffen. Dabei geht es um ein Problem, das 15 Jahre lang vor den österreichischen Gerichten tradiert worden ist, sodass sehr viele Betroffene die Entschädigungslösung leider nicht mehr erlebt haben.

Ich darf außerdem berichten, dass wir die Grundsatzbeschlüsse für die Familienhospiz-Karenz verabschiedet haben, und zwar im Sinne der einhelligen Resolution aller vier Fraktionen des österreichischen Nationalrates, sich nicht dem holländischen System der aktiven Sterbehilfe anzuschließen, sondern dem österreichischen System der Humanität auch in den letzten Lebensstunden verpflichtet zu bleiben.

Die Abfertigung neu ist, wie ich meine, eine gute Lösung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es war unser Ziel, endlich nicht mehr wie bisher nur 15 Prozent der Betroffenen in den Genuss einer Abfertigung zu bringen, sondern 100 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Ende ihres Arbeitslebens mit einer Abfertigung auszustatten.

Dass es darüber hinaus mit dieser Abfertigung neu auch zu einer steuerlichen Begünstigung für jene kommt, die ihre Abfertigung für eine Zusatzpension verwenden wollen, ist meiner Ansicht nach ein verantwortungsvoller Schritt dahin gehend, auch das österreichische System der Pensionen im europäischen Gleichklang weiter zu entwickeln und nicht den älteren Menschen immer geringere Pensionen zuzumuten.

Wenn Sie den Behandlungsbeitrag der Ambulanzen immer wieder kritisieren, so darf ich Sie darauf hinweisen, dass die in der Öffentlichkeit genannten Zahlen schlicht und einfach einige Unklarheiten aufweisen. Die Wiener Gebietskrankenkasse hat etwa – und es liegen mir einige Beweise dafür vor – erst jetzt im April damit begonnen, Ambulanzbesuche von Anfang November des Vorjahres fiskalisch einzutreiben. (Bundesrat Konecny: Was heißt "fiskalisch"?)  – Ich kann es Ihnen zeigen, wenn Sie es nicht glauben. (Bundesrat Konecny: Das ist in diesem Zusammenhang das falsche Vokabel!)  – Es wurde erst jetzt damit begonnen, den Versicherten die entsprechenden Vorschreibungen zu übermitteln – um das für Sie vielleicht verständlicher auszudrücken. (Bundesrat Konecny: Fiskalisch heißt steuerlich, und wenn Sie von Steuern reden, dann ist das immer eine gefährliche Drohung!)  

Herr Professor! Wir können uns selbstverständlich über semantische Details lange streiten. Ich glaube aber, Ihnen, Herr Professor, und dem gesamten Bundesrat ist es bewusst, was ich meine, nämlich dass Leistungen, die im November 2001 beansprucht worden sind, erst im April des Jahres 2002 vorgeschrieben werden.

Wie also dann von der Wiener Gebietskrankenkasse behauptet werden kann, dass die Erwartungen der Gebietskrankenkassen hinsichtlich der Einnahmen und der Möglichkeiten, weniger Zahlungen an die Krankenanstalten zu leisten, zurückgeblieben sind, mögen Sie selbst einer Beurteilung unterziehen.


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