Wenn man den November des Jahres 2001, die seit damals eingegangenen Zahlungen und die Ziele des Gesetzes hernimmt, obwohl man weiß, dass man diese Gebühren großteils von den Versicherten noch gar nicht eingehoben hat, dann ist zumindest der Vergleich zwischen den seinerzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und den heutigen Erfolgsmeldungen fragwürdig.
Sie bezweifeln auch den Lenkungseffekt, und Ihre Fraktion moniert das in entsprechender Form im derzeitigen Klagsbegehren oder beim Verfassungsgerichtshof.
Diesbezüglich darf ich darauf hinweisen, dass die Ambulanzgebühren in den Jahren 1995 bis 1999 in den österreichischen Krankenanstalten – nach Bundesland und Krankenanstalt unterschiedlich – einen durchschnittlichen zusätzlichen Aufwand und eine zusätzliche Frequenz von 5 bis 10 Prozent betragen haben. (Bundesrat Kone
cny: Ambulanzgebühren? Meinen Sie Kosten? Oder Frequenz?) – Die Frequenz meine ich. Sie hat 5 bis 10 Prozent betragen.Wenn nach den derzeitig vorliegenden Zahlen der Krankenversicherungsträger, die ihre Abrechnungen offensichtlich à jour haben, ein negativer Frequenzeffekt von 3 Prozent gegenüber dem Niveau des Jahres 2000 vorauszusehen ist, dann werden Sie feststellen, dass auch der Lenkungseffekt eingetreten ist. Statt einer Zunahme von mindestens 5 Prozent gibt es ein Minus von 3 Prozent. Das ist ein Lenkungseffekt, der sogar – wenn er sich über alle anderen Träger so bewahrheiten würde – stärker wäre, als es die Bundesregierung erwartet hat.
Ich bin daher der Meinung, dass wir die endgültige Beurteilung – wie ich es hier schon einmal ausgeführt habe – erst dann machen können, wenn tatsächlich vier Quartale lückenlos und umfassend vorgeschrieben sind und auch die derzeitigen Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürger bezüglich eines Bescheides der entsprechenden Sozialversicherungsträger erledigt sind. In einem Rechtsstaat ist es für mich selbstverständlich, dass ein Bürger das Recht hat – und die Versichertengemeinschaft hat umgekehrt die Pflicht –, innerhalb der Sechs-Monate-Frist von seiner Versicherung einen Bescheid zu bekommen.
Ich bin überzeugt davon, dass die überwiegende Anzahl jener Bürgerinnen und Bürger – in Salzburg etwa 2 700, in Oberösterreich etwa 11 500 –, die einen Bescheid verlangen, auch tatsächlich von ihrem Krankenversicherungsträger aufmerksam gemacht werden, dass sie diese Ambulanzgebühr zu zahlen haben.
Wir haben etwa den Vergleich mit der Gebietskrankenkasse Tirol. Die Gebietskrankenkasse von Tirol hat nach den vorliegenden Zahlen bei 300 000 Datensätzen 51 falsche Bescheide ausgestellt. Es kann daher also nicht so sein, wie es in der österreichischen Öffentlichkeit behauptet wird, dass einerseits das Gesetz lückenlos wäre, dass man es nicht vollziehen kann, und dass andererseits die Rahmenbedingungen, die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger noch unter Präsident Sallmutter ausgearbeitet worden sind, so schlecht sind, dass man damit keine mit vertretbaren Fehlern behaftete Vorschreibung machen könnte.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube daher, dass man bei den Ambulanzgebühren erst dann eine endgültige Beurteilung machen kann, wenn endgültig – im wahrsten Sinn des Wortes – abgerechnet ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat bereits darauf hingewiesen, dass Kollege Sallmutter im Zuge der Diskussion um die Beitragsgestion der Krankenversicherungen der Jahre 2000 und 2001 zunächst den Vorschlag gemacht hat, das Defizit innerhalb der Krankenversicherungsträger mit einer 0,3-prozentigen Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für alle – 14 Mal im Jahr – zu bekämpfen und für die nach der damaligen Prognose vom März 2000 zusätzlich fehlenden Mittel in der Höhe von 7 Milliarden Schilling entsprechende Zuzahlungen aus dem Arbeitsmarktservice zu lukrieren. Nachdem dann die Arbeitslosigkeit zugenommen hat, hat sich auch die Position geändert: Aus den 0,3 Prozent sind 0,5 Prozent geworden, und aus der Zuzahlung aus dem Arbeitsmarktservice ist nichts mehr geworden.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite