Wenn ich nunmehr das System der Ambulanzgebühren betrachte und mit dem seinerzeitigen Vorschlag einer Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,3 oder 0,5 Prozent Monat für Monat vergleiche, so darf ich Sie darauf hinweisen, dass Letzterer für die sozial Schwächsten – nämlich für die Ausgleichszulagenbezieher, für jene, die gebührenbefreit und damit auch von den Ambulanzgebühren befreit sind – eine deutliche Mehrbelastung in der Höhe von 0,5 Prozent, 14 Mal im Jahr bedeutet hätte. Ich glaube daher, dass die Bundesregierung auch bei der Ambulanzgebühr, für die eine jährliche Deckelung von 1 000 S gilt, eine durchaus systemkonforme Form des Selbstbehaltes gewählt hat. – Es handelt sich dabei übrigens unter allen Selbstbehalten, die im österreichischen Krankenversicherungswesen bestehen, um den einzigen von dieser Bundesregierung eingeführten, denn alle anderen Selbstbehalte sind bereits in der Zeit einer sozialistisch dominierten Bundesregierung eingeführt worden, sehr geehrter Herr Professor!
Ich glaube daher, dass mit der Ambulanzgebühr kein Paradigmenwechsel in der österreichischen Gesundheitspolitik vorgenommen worden ist, sondern eine konsequente Fortführung auch in jenen Bereichen, in denen auf Grund von Inanspruchnahme und Kostenexplosion die Notbremse zu ziehen war, getätigt wurde. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang etwa auf die seinerzeitige Argumentation Ihrer Fraktion zur Einführung der Rezeptgebühr und die dort zum Tragen kommenden Effekte verweisen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube daher, dass wir zu Frage 5 endgültig feststellen können, dass wir den Befund der Europäischen Kommission, dass Österreich bei der Armutsbekämpfung in Europa führend ist, durchaus unterschreiben können, und damit die Frage 5 auch für die Österreicherinnen und Österreicher befriedigend beantworten können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Kone
cny: Von wem stammt dieses Urteil der EU?)Sehr geehrter Herr Professor! Frage 6 möchte ich damit beantworten, dass ich erstens auf die von mir bereits erfolgte Beantwortung der Fragen 1 bis 5 hinweise und zweitens feststellen darf, dass die Bilanz dieser Bundesregierung, die ich und der Herr Bundeskanzler Ihnen vorlegen konnten, durchaus die Zielsetzung dieses Volksbegehrens ad absurdum führt, weil diese Bundesregierung gerade im Bereich der Sozial- und Gesundheitspolitik erfolgreich ist. Wie anders können Sie sich erklären, dass nach einem für den 31. Dezember des Jahres 2001 prognostizierten Defizit in der Höhe von 9 Milliarden Schilling nunmehr eine vorläufige Abschlussbilanz von 2,048 Milliarden Schilling Defizit und 1,967 Milliarden Schilling Rücklagen zu ziehen ist?
Ich glaube, so erfolglos war diese Politik nicht, mit Ausnahme der Ambulanzgebühr und der üblichen Valorisierungen, die Sie in Ihrer Zeit als Verantwortlicher in einer von Ihnen geführten Bundesregierung auch Jahr für Jahr vorgenommen haben.
Zur Frage 7:
Ich möchte mich da der Antwort des Herrn Bundeskanzlers anschließen. Die anderen Bemerkungen dazu habe ich mir schon bei der Präambel zur Anfrage anzubringen erlaubt.
Zur Frage 8:
Ich kenne den von Ihnen angesprochenen Artikel nicht, und ich bitte Sie, ihn bei jenen zu hinterfragen, die ihn geschrieben haben. Für mich ist eines klar: Wir werden in Österreich alles tun, um das Sozialsystem treffsicherer zu gestalten, als es in der Vergangenheit war, und wir werden alles tun, um aus einem Gießkannenprinzip, das auch jenen geholfen hat, die es nicht notwendig haben, ein treffsicheres System zu machen, um jenen, die es notwendig haben, besser unter die Arme zu greifen, als es in der Vergangenheit der Fall war. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrätin Schicker: So wie beim Kindergeld zum Beispiel!)
Zur Frage der Armutsgefährdung: Sehr geehrte Damen und Herren! Die Behauptung, dass die Armutsgefährdung zunimmt, ist falsch. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass die Armutsgefährdung und die Armutsquote in Österreich wesentlich unter dem EU-Schnitt liegen.
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