(Bundesrat
Konecny: Das wäre ja noch schöner!) Ich darf Sie auch darauf aufmerksam machen, Herr Professor, dass die heurige Pensionsanpassung gerade im untersten Bereich der Einkommen mit 2,9 Prozent das erste Mal – das erste Mal! – jene, die den Ausgleichszulagenrichtsatz als Einzelpersonen beziehen, über die Armutsgrenze des Armutsberichtes 1998 gebracht hat. (Bundesrat Konecny: Na ja, eben! 1998!)Herr Professor! Ich werde nicht innehalten und diese untersten Einkommensschichten auch bei den nächsten Pensionsanpassungen weiter und weiter an ein lebenswertes Niveau heranführen. Aber, Herr Professor, vergessen Sie nicht, dass in jenen Jahren, in denen Sie in der Regierung für den Sozialbereich federführend waren, diese Grenze der Armutsgefährdung für Ausgleichszulagenbezieherinnen und -bezieher nicht möglich war, obwohl Sie zugegebenermaßen in den Jahren 1995 und 1996 die Ausgleichszulagenrichtsatzbezieher besser bedient haben als die anderen, aber dafür im Jahr darauf eine Pensionsanpassung sistiert haben. – Auch das, sehr geehrter Herr Professor Konecny, sollte man nicht vergessen.
Zur Frage 10:
Im Rahmen des angesprochenen Aktionsprogrammes für die Chancengleichheit von Frauen und Männern 2001 bis 2005 gab es 2001 einen ersten Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zum Schwerpunktthema gleicher Lohn. Österreich ist bei folgenden drei Regierungsprojekten Partner: die Gleichbehandlungsanwaltschaft bei einem schwedischen Projekt, die Uni-Graz bei einem norwegischen Projekt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bei einem bundesdeutschen Projekt. Alle Regierungsprojekte werden 2002 durchgeführt.
Weiters wurden 19 Projekte von NGOs von der Europäischen Union zur Kofinanzierung ausgewählt: elf Projekte mit dem Schwerpunktthema gleicher Lohn und acht Projekte mit einem der anderen Schwerpunktthemen des Programms. Unter elf Projekten mit dem Schwerpunktthema gleicher Lohn befindet sich auch das vom Bundesministerium für Soziales und Generationen zur Kofinanzierung vorgeschlagene Projekt des Netzwerkes der Frauen- und Mädchenberatungsstellen, "Observatoria Gender Mainstreaming", eine Strategie zur Verringerung der Einkommensdifferenz.
Weiters gibt es österreichische Partnerschaften mit folgenden Projekten: mit dem Projekt Confédération Européenne des syndicats: Das zweite Geschlecht der Europäischen Gewerkschaftsbewegung, revidierte Fassung; mit der Sozialforschungsstelle Dortmund: Erfolgsvoraussetzungen für die Umsetzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit im Einzelhandel; mit dem European Research Institute for Comparative Cultural Policy and the Arts, Cultural Gates, Life: Frauen entwickeln Ökotechnik-EV, Partizipation und nachhaltige Entwicklung.
Das Thema 2002/03 – Antragsfrist ist 15. 4. 2002 – ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Sektion V meines Hauses plant dazu die Einreichung eines Projektes im Rahmen des Aufrufes der Regierungs- und Gleichstellungsfragen.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass auch die Arbeitsmarktdaten für diesen Bereich und die zwar nur marginalen, aber immerhin spürbaren Annäherungen in der Gehaltssituation der Frauen zwischen 20 und 45 heute schon in der Fragestunde Thema waren.
Zur Frage 11:
Die Einrichtung der Abteilung VI/6 ist für mich eine Notwendigkeit. In einer Zeit, in der sich die österreichische Bundesregierung und auch die Frauenpolitik Ihrer Fraktion dem Prinzip des Gender Mainstreaming verschworen hat, wäre es nahezu absurd, in der zuständigen Sektion ausschließlich Frauen- und Jugendabteilungen und nicht auch eine Abteilung für Männer zu haben. Aus männerpolitischer Sicht ist zu sagen, dass es in Österreich fast 50 000 allein erziehende Männer gibt, dass mehr als 38 000 Männer vor österreichischen Gerichten um ihre Rechte, bei der Erziehung ihrer Kinder ausreichend berücksichtigt zu werden und Mitsprache zu haben, kämpfen und dass daher auch den Anliegen der Männer in diesem Bereich auf Grund der Änderungen in der Gesellschaft, so wie es sich sehr viele aus dem frauenpolitischen Bereich ge
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite