Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 143

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wunschen haben, in dieser Abteilung Raum gegeben wird und damit die Notwendigkeit der Schaffung dieser Abteilung eindeutig klar und ausdrucksvoll belegt ist.

Zur Frage 12:

Von einer Einmottung der Frauenpolitik zu sprechen, ist meiner Ansicht nach eine klare Verkennung der Tatsachen. Ich darf darauf hinweisen, dass ich heute in der Früh schon im Rahmen der Fragestunde die Gelegenheit gehabt habe, sämtliche Maßnahmen aus dem Bereich der Frauenpolitik nicht nur aufzuzählen, sondern auch Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, nachvollziehbar zu machen.

Ich glaube daher, über die Kommunikationstechnologien, über die männerspezifischen Bereiche, über die Auditierungen und die Call Centers haben wir heute in der Früh schon hinreichend gesprochen, sodass ich mir aus zeitökonomischen Gründen und vor allem auch wegen meiner Stimme, die auf Grund einer Verkühlung schon hörbar irritiert ist, eine weitere Wiederholung der Ausführungen von heute Morgen vor dem gleichen Gremium, wie ich hoffe, mit Ihrer Zustimmung, ersparen kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zur Frage 13:

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie die Arbeitsmarktlage seit 1946 betrachten, sehen Sie, dass wir noch nie so viele Frauen in Beschäftigung gehabt haben und dass offensichtlich, wenn wir die Daten des Bundeslandes Kärntens, das bereits ein Jahr früher das Kindergeld eingeführt hat, etwa mit dem Bundesland Wien und anderen vergleichen, der Zugang der Frauen zum Arbeitsmarkt nicht erschwert, sondern, wenn man sich die jüngsten Arbeitsmarktdaten ansieht, verbessert worden ist oder zumindest nicht behindert wird. Ich gehe also davon aus, dass sich die Maßnahmen, so wie sie die Bundesregierung geplant hat, auch in der Praxis bewähren werden.

Ich darf Sie aber auch darauf hinweisen, dass sich mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes der Stellenwert der intensiven Betreuung von Wiedereinsteigerinnen durch das AMS nicht geändert hat. Die speziellen Betreuungsprogramme stellen einen Mix aus Beratung, Qualifizierung, Eingliederungsbeihilfe und Unterstützung bei der Kinderbetreuung dar. Beispielsweise werden Job-coaching- und Weiterbildungskurse angeboten. Es besteht die Möglichkeit, staatlich anerkannte Schul- und Berufsabschlüsse zu absolvieren. Weiter bestehen bleibt unter anderem die Kinderbetreuungsbeihilfe in Form eines einkommensabhängigen Zuschusses als Beitrag zur Förderung der Arbeitsaufnahme.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man die Rahmenbedingungen und die aktuellen Arbeitsmarktzahlen näher betrachtet, kann man, so glaube ich, feststellen, dass die Befürchtungen, die Sie in der Frage 13 formuliert haben, nicht berechtigt sind.

Zur Frage 14:

Die Absicherung der Frauen im Alter ist eine wichtige Frage. Während die jungen Frauen heute zu mehr als 73 Prozent bereits in Beschäftigung stehen und daher für sich selbst eine gute oder zumindest bessere Situation bei der Pensionierung vorfinden, ist es gerade für Frauen, die älter als 50 Jahre und jenseits des Arbeitslebens sind, ein Riesenproblem, dass sich das seinerzeitige partnerschaftliche Pensionsmodell bei Scheidungen sehr häufig als nicht haltbar erweist.

Die ehemaligen Regelungen, sich Sozialleistungen auszahlen lassen zu können, sind für manche Frauen nach der Scheidung geradezu katastrophal. Es gibt Frauen, die etwa vor 20 Jahren, als sie geheiratet haben, ihre sozialen Ansprüche lukriert haben, sie in eine Wohnung oder in einen Hausbau gesteckt haben, mit 49, 57, 58 Jahren geschieden worden sind und auf einmal mit einem Unterhaltsanspruch in der Höhe von 1 600 S oder 2 000 S dastehen und null Absicherung für ihre Pension haben.

Ich habe dieses Problem schon bei meinem Amtsantritt erkannt und daher eine Arbeitsgruppe zur Lösung dieses Themas installiert.


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