Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 144

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Ich gebe Ihnen Recht, dass das reine Pensionssplitting nicht das Mittel der Wahl ist. Ich habe daher diese Arbeitsgruppe eingesetzt, die vom Pensionssplittingsmodell von Professor Mazal und von den dem schwedischen Modell nachempfundenen Vorstellungen von Professor Marin ausgeht. Ich habe von Anfang an gesagt, dass diese Beratungen bis Mitte des nächsten Jahres dauern werden, und ich bin guten Mutes, wenn ich mir die Fortschritte ansehe, dass ich das, was ich mir erwartet habe, auch nächstes Jahr präsentieren werde können, nämlich einen brauchbaren Vorschlag, um dieses Problem für die Gruppe vor allem der älteren Frauen befriedigend zu lösen.

Zur Frage 15:

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie sich die Beschlüsse des Gipfels von Barcelona und seine Auswirkungen sowie die Benchmarks, die dort beschlossen worden sind, ansehen, werden Sie erkennen, dass es nicht um eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters geht, sondern um ein Heranführen des faktischen Pensionsalters an das gesetzliche Pensionsalter. Wenn Sie sich die Zeiträume, die für dieses Benchmarking vorgesehen sind, betrachten und dem die derzeitige Beschäftigungssituation in Österreich gegenüberstellen, werden Sie sehr bald erkennen, dass die derzeitigen Maßnahmen und Bemühungen der Bundesregierung, die Frühpensionen zu drücken und bei den Frühpensionen die soziale Komponente nicht zu vergessen, richtig sind.

Es gibt eine einzige Gruppe bei den Frühpensionisten, bei der sich der Zugang zur Invaliditätspension verstärkt hat, nämlich bei den ungelernten Arbeitskräften. Jene Menschen, die keinen Berufsschutz haben, haben heute um 38 Prozent bessere Chancen, eine Frühpension zuerkannt zu bekommen als vor drei oder vier Jahren.

Ich glaube daher, dass diese Beschlüsse von Barcelona, die österreichischen Maßnahmen und die europäischen Bemühungen im entsprechenden Einklang stehen werden und sich Österreich, wenn abgerechnet und die Überprüfung stattfinden wird, im europäischen Rahmen bewegen wird.

Die Wertsicherung der Pensionen ist ein langfristiges Thema. Sie werden sich die Pensionstafeln bezüglich der Valorisierung der Pensionen angesehen haben: Es gibt eine Reihe von Jahren, bei denen es null Valorisierung gegeben hat. Es gibt eine Reihe von Jahren, bei denen die Valorisierung der Pensionen deutlich unter der Inflationsrate war, und ich darf Sie darauf hinweisen, dass aus gutem Grund auch Ihre Fraktion, sehr geehrter Herr Professor, 1995 nach der Beratung durch den bundesdeutschen Pensionsexperten Rürup das Nettopensionssystem in Österreich eingeführt hat.

Mit der Pensionsanpassung des heurigen Jahres waren die letzten Reste in der Nettopension anzurechnen und sind nunmehr mit Ausnahme von 0,1 Prozent aufgebraucht worden: Die Pensionisten können aber beruhigt sein, dass sich ihre Pensionen nach dem Nettopensionssystem in Zukunft zumindest so, wie es 1995 im österreichischen Parlament mit Mehrheit beschlossen worden ist, weiter nach oben entwickeln werden.

Aber man muss auch eines klar sagen: Bei diesen Anpassungen hat es, so wie Sie es gesagt haben, Herr Professor, einen Umverteilungseffekt gegeben. Die höchsten Pensionen haben deutlich unter den entsprechenden Prozentsätzen Verbesserungen bekommen, und die untersten Einkommen haben die Inflationsrate im Jahre 2001 voll abgegolten bekommen. Wenn Sie in Ihrem Eingangsstatement zu den beiden Anfragen betont haben, dass Sie für Umverteilung stehen, nämlich von jenen, die sich es leisten können, zu jenen, die es sich nicht oder weniger gut leisten können, so sollten Sie sich das Pensionsanpassungssystem dieser Bundesregierung vielleicht nochmals vor Augen führen und zumindest zugestehen, dass die Grenze aus Ihrer Sicht möglicherweise falsch war. Der Umverteilungseffekt von den Reicheren zu den Ärmeren hat mit Sicherheit stattgefunden! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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