Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 145

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Zur Frage 17:

Sehr geehrte Damen und Herren! Alle Menschen in unserem Staat haben das Recht, ein länger planendes, vorausschauendes soziales System vorzufinden, und nicht nur die älteren Menschen in diesem Staate. Ich glaube daher, dass es wichtig ist, dass unser Sozialsystem auch in der Gestaltung und in der legistischen Formulierung endlich so transparent wird, dass es wieder von allen Menschen verstanden wird. Nur dann wird es möglich sein, die Akzeptanz der Jungen und der Alten, jener, die in Beschäftigung sind, und jener, die in Pension sind, für die Weiterentwicklung des österreichischen Pensionsversicherungssystems zu bekommen.

Ich glaube daher, dass die Bemühungen meines Hauses unter Professor Tomandl, endlich die Neukodifizierung des gesamten Sozialrechtes voranzutreiben – eine Forderung, die übrigens schon seit 1989 besteht –, höchst an der Zeit sind und dass wir mit dem Projekt, das Sozialversicherungssystem mit all seinen Änderungen seit 1960 bis heute – vom Karenzgeld bis zur Stillzulage, vom Kindergeld bis zur Änderung im Notariats-Sozialversicherungsgesetz und was es sonst alles für Details im Sozialversicherungs- und im Familienrecht Österreichs gibt – transparent zu machen, mit kurzen Stichworten jeden einzelnen Paragraphen auch für jemanden, der ungelernt ist, über Internet abrufbar und nachlesbar zu machen, wichtige Arbeit leisten, um diese langfristige Planung nicht nur im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern, sondern damit auch eine hohe Akzeptanz für unser gutes Sozial- und Gesundheitssystem zu erzielen.

Zur Frage 18:

Das solidarische Gesundheitssystem muss langfristig erhalten bleiben. Sie wissen, sehr geehrte Damen und Herren, dass gerade diese Bundesregierung auch eine in der Gesellschaft immer wieder diskutierte Frage der Erledigung zugeführt hat, nämlich: Versicherungspflicht versus Pflichtversicherung. Es hat einen Arbeitskreis gegeben, der dieses Thema unter den strengen Auflagen, die die freiheitlichen Arbeitnehmer immer verlangt haben, dass nämlich kein Behinderter abgewiesen werden darf, dass kein chronisch Kranker abgewiesen werden darf, dass niemand auf Grund von Erkrankungen ungebührlich mehr belastet werden darf als durch die heutigen Direktzahlungen und Zuzahlungen, behandelt hat. Weder die Versicherungswirtschaft noch sonst ein Partner hat sich gefunden, um aus dem österreichischen Sozialversicherungssystem ein alternatives, anderes Sozialversicherungssystem zu machen, und das ist gut so.

Diese Frage habe ich auch mehrfach im österreichischen Nationalrat beantwortet, und es verwundert mich daher immer wieder, dass diese Frage immer wieder aufs Neue als Zukunftsfrage und als Grundlage dieser Volksabstimmung diskutiert wird. Ich glaube, wir alle haben diese Fragen schon mehrfach beantwortet. Die Beratungen des Arbeitskreises zu dieser Frage sind beendet, und wir haben als Sukkus dieses Arbeitskreises im Rahmen einer Sozialversicherungsanstalt einen Probelauf, nämlich einen Probelauf zwischen der Erstattung, so wie wir es traditionell gewohnt sind, und einer entsprechenden Sach- und Geldleistungsabwägung durchgeführt. Ich bin gespannt, wie das auf drei Jahre befristete Modell, zwischen Sachleistung und Geldleistung entscheiden zu können, ausgeht. Ich bin auch gespannt, wie die wissenschaftliche Evaluierung ausgeht, wie sich das für die unterschiedlichen sozialen Schichten innerhalb dieses Sozialversicherungsträgers auswirkt, aber ich bin guten Mutes, dass nach diesen drei Jahren dann endlich evaluierte Grundlagen für diese schon seit langem in Diskussion befindlichen Fragen erstellt werden können, sodass wir ein für alle Mal die Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems auf gesicherten Daten und nicht auf Glaubensfragen diskutieren können.

Zur Frage 19:

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Weiterentwicklung unseres Systems ist auch im Gesundheitsbereich durchaus vorzeigenswert. Wartezeiten, Schwächen im System, etwa im System Großbritanniens, aber auch Schwächen im schwedischen System, in dem etwa die Zuzahlungen für Medikamente, für alle anderen Bereiche bedeutend höher sind als in Österreich, in dem die Ambulanzgebühren etwa das Dreifache von Österreich betragen – all diese Dinge sollte


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