Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 157

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Der liebe Herr Klima, sein Vorgänger, macht in Argentinien VW nieder und setzt VW in den Sand. (Bundesrat Mag. Hoscher: Das hat er sich nicht verdient!) Solche Minister haben Sie gehabt! Das sind Ihre guten Leute, die den Sozialstaat verwaltet haben. Danke, darauf kann ich verzichten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie sprechen hier immer vom Sozialstaat-Volksbegehren, aber Sie haben nicht gesagt, wie Sie das finanzieren wollen. – Wollen Sie das durch noch höhere Steuern finanzieren, oder wollen Sie denjenigen, die arbeiten, noch mehr abziehen? Wollen Sie Privatvermögen aufteilen? – Das ist blanker Kommunismus, was Sie hier fordern! (Bundesrat Konecny: Oho!) Das sind Fakten. (Bundesrat Steinbichler: Wenn sie Gusenbauer als Vorsitzenden haben, braucht man sich nicht zu wundern!) – Na eh!

Jetzt komme ich auf den stellvertretenden Vorsitzenden zurück. Ich habe gestern die Ehre gehabt, mit Kollegen Konecny einer parlamentarischen Delegation der Slowakei beizuwohnen. Da hat Kollege Fischer in etwas lustiger Runde von seinen Reisen nach Nordkorea in den siebziger Jahren geschwärmt. (Bundesrat Konecny: Geschwärmt hat er nicht!) Die Kollegen in Nordkorea hätten ihm irrsinnig gefallen. Dann hat er vom Besuch in Kuba, vom Fidel Castro geschwärmt. (Bundesrat Thumpser: Davon hat heute auch der Herr Staatssekretär geschwärmt! Der Herr Staatssekretär war anscheinend ganz begeistert!) Ja, sind das Ihre Vorbilder, liebe Kollegen der SPÖ? Wollen Sie so den Sozialstaat aufbauen wie diese Diktaturen? – Das ist Ihre Art!

Sie kritisieren die Ambulanzgebühren, aber schauen Sie nach Schweden! In Schweden ist es so, dass man bei einem Arztbesuch beziehungsweise einem Krankenhausbesuch – und Schweden ist sozialistisch oder sozialdemokratisch regiert – ein Drittel der Kosten aus dem eigenen Sack zahlt. Dort gibt es keinen Höchstbetrag, also keine Grenze, die bei uns bei 1 000 S liegt. Ist das sozial? Wollen Sie so etwas?

Ich habe da kleine Zettelchen (der Redner hält mehrere Blätter in die Höhe), auf denen sehr viel rot markiert ist. Das sind nämlich die Belastungen, die die SPÖ eingeführt hat. (Bundesrat Konecny: Das habe ich beim Herrn Minister auch schon gesehen! Sind das die Standardunterlagen, die er Ihnen abgetreten hat?) Nein, nein! Wir haben eine Krankenscheingebühr in der Höhe von 50 S, einen Behandlungsbeitrag für ärztliche Hilfe von 20 Prozent für bestimmte durch die Satzung festgesetzte Fälle, Kostenbeteiligung für ärztliche Sachleistungen im GSVG mit 20 Prozent Selbstbehalt – alles unter SPÖ-Regierung! –, Behandlungsbeiträge für ärztliche Sachleistungen im BSVG in der Höhe von 92 S, Wahlarzthilfe, Differenz zwischen Erstattungstarif und vom Wahlarzt verrechnetem Honorar, Anstaltspflege mit Selbstbehalten für Angehörige von 10 Prozent der früheren Pflegegebühren, Kostenbeitrag nach § 27a KAG – bundesländerweise unterschiedlich – zwischen 99 S in Vorarlberg und 105 S in Wien.

Nun kommt die nächste Seite. (Bundesrat Konecny: Wissen Sie überhaupt, was Sie da vorlesen?) Ja, ja, ich weiß das schon. (Bundesrat Konecny: Das glaube ich nicht! – Bundesrat Dr. Böhm: Das ist ein roter Faden!) Das ist ein roter Faden, das ist sogar rot untermauert. (Bundesrat Konecny: Das hat man Ihnen gegeben, aber Sie wissen nicht, was Sie vorlesen!)

Zuzahlungen zu Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit, Kuraufenthalte: zwischen 80 S und 203 S pro Tag, je nach Einkommen; Zuzahlung bei Rehabilitationsaufenthalten: 80 S pro Tag; Rezeptgebühr: 56 S pro Medikament; Heilbehelfe: Selbstbehalt mindestens 294 S; Zuschüsse laut Satzung vom dreifachen Messbetrag – in Schilling, ich habe es nicht anders –: 4 406 S, Wiener Gebietskrankenkasse; bis zum Achtfachen des Messbetrages, 11 750 S, Niederösterreichische Gebietskrankenkasse; Hilfsmittel: Selbstbehalt mindestens 294 S.

Ich könnte jetzt die anderen Teile auch noch aufzählen. Zahnprothesen: Zahlungen zu den vertraglich festgelegten Tarifen in der Höhe von 25 Prozent bis 50 Prozent; Kieferorthopädie: Zahlungen zu den vertraglich festgelegten Tarifen in der Höhe von 40 Prozent bis 50 Prozent; Reise-, Fahrkosten: Spannweite von keiner Leistung, Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, bis zur Erstattung nur außerhalb der Ortsgebiete beziehungsweise erst ab einer be


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