Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 194

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Transparenz von Preisen für Erdöl, Mineralölerzeugnisse, Gas, Strom, Arzneimittel sowie der Preisauszeichnungsvorschriften (Preistransparenzgesetz) geändert wird (948 und 1041/NR sowie 6627/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Transparenz von Preisen für Erdöl, Mineralölerzeugnisse, Gas, Strom, Arzneimittel sowie der Preisauszeichnungsvorschriften (Preistransparenzgesetz) geändert wird.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann übernommen. Ich bitte sie darum. (Bundesrätin Haunschmid: Wir haben das umgemeldet! Die Vorsitzende erstattet den Bericht!) Ich höre, die Frau Berichterstatterin ist nicht anwesend. An ihrer Stelle übernimmt die Frau Vorsitzende des Ausschusses die Berichterstattung. – Bitte.

Berichterstatterin Ulrike Haunschmid: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Transparenz von Preisen für Erdöl, Mineralölerzeugnisse, Gas, Strom, Arzneimittel sowie der Preisauszeichnungsvorschriften (Preistransparenzgesetz) geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich verzichte daher auf die Verlesung und stelle folgenden Antrag:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2002 betreffend das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen samt Anlagen (987 und 1060/NR sowie 6628/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung: Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen samt Anlagen.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Anna Höllerer übernommen. Ich bitte sie darum.

Berichterstatterin Anna Höllerer: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Der Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2002 betreffend das Protokoll von Kyoto zum


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite