Bundesrat Stenographisches Protokoll 686. Sitzung / Seite 195

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Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen samt Anlagen liegt in Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Gottfried Kneifel das Wort. – Bitte.

22.05

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Unser Energieverbrauch und die damit verbundenen Wirkungen – Stichwort: Treibhauseffekt – stoßen an Grenzen. Sowohl internationale als auch europaweite und nationale Verpflichtungen geben neue Ziele und Rahmenbedingungen vor. Gefragt sind daher Lösungen, die es ermöglichen, den gleichen oder einen höheren Lebensstandard mit weniger Energieverbrauch zu erzielen und den verbleibenden Energiebedarf möglichst aus umweltverträglichen Quellen zu decken.

Es ist unter anderem angesichts konkreter europäischer Beschlüsse und internationaler Konventionen zur Verringerung der CO2-Emissionen notwendig, das Engagement bei der Förderung der Energieeffizienz der erneuerbaren Energieträger und innovativen Energietechnologien sowohl in Österreich als auch auf europäischer Ebene verstärkt voranzutreiben.

Wenn man wieder zu den Zahlen und Fakten zurückkehrt, muss man sagen, Österreich liegt diesbezüglich im internationalen Vergleich ganz hervorragend: bei den Schadstoffemission insgesamt gemäß einer EU-Statistik, die erst vor wenigen Tagen herausgekommen ist, am zweiten Platz hinter den Niederlanden und bei den Treibhausgasemissionen am achten Platz von insgesamt 21 gereihten Industriestaaten. Diese Bilanz kann sich durchaus sehen lassen. Ich glaube, dass die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energieträger Eckpfeiler dieser nachhaltigen Politik, die uns zu diesen hervorragenden Daten geführt hat, sind und dass diese nachhaltige Energiepolitik auch eine erhöhte Versorgungssicherheit, Vorteile für neue Produkte und auch neue Arbeitsplätze bewirkt.

Es gibt in Österreich bereits mehr als 230 Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energietechnologien, also so genannte Ökoenergieunternehmen. Allein im Bundesland Oberösterreich, aus dem ich komme, erwirtschaften bereits insgesamt 102 Ökoenergiebetriebe einen Umsatz von mehr als 2,2 Milliarden Schilling. Das ist auch schon ein beträchtlicher Wirtschaftsfaktor geworden, was zumeist unterschätzt wird. Insgesamt finden dort bereits 1 500 Beschäftigte sichere Arbeitsplätze. Die Exportquote dieser Betriebe – und das ist beachtlich –, die sich dieses Ziel als Unternehmenszweck definiert haben, beträgt bereits über 50 Prozent.

Insbesondere im Lichte der Verpflichtungen von Kyoto muss das gesamte wirtschaftliche Energiesparpotenzial ausgeschöpft werden. Das sind nach Schätzungen der Europäischen Kommission bis zum Jahr 2010 für alle Sektoren zusammen rund 80 Prozent des Endenergieverbrauches des Jahres 1995.

Es geht also, zusammengefasst, um folgende Schwerpunkte: erstens Erhöhung der Energieeffizienz, zweitens verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern, drittens Nutzung der Wasserkraft bis zu ökologisch definierten Grenzen – das kann natürlich nicht ad infinitum


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