Bundesrat Stenographisches Protokoll 687. Sitzung / Seite 17

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karenz für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, aber selbstverständlich auch in der Privatwirtschaft volle Gültigkeit hat. Für die Dauer der Karenz – für sechs Monate, innerhalb der die Möglichkeit geschaffen wird, sterbende Angehörige oder schwer kranke Kinder zu pflegen – werden selbstverständlich die Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge von der Arbeitslosenversicherung bezahlt, um sicherzustellen, dass daraus kein Nachteil entsteht.

Ich halte das für eine wirklich historische Leistung, für eine in Europa einmalige Leistung, die uns auch von denjenigen unterscheidet, die aktive Sterbehilfe propagieren. Wir wollen das nicht, sondern wir wollen, dass Menschen die Möglichkeit haben, so aus dem Leben begleitet zu werden, wie die meisten von uns auch empfangen wurden, nämlich mit Würde, Respekt, Achtung und Liebe. Das ist die Zielsetzung dieser Regelung! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es sind in dieser Dienstrechts-Novelle auch einige andere Regelungen wie zum Beispiel die Gruppenrechtsschutzversicherung für Exekutivbeamte enthalten. Dazu möchte ich vorausschicken, es geht dabei nicht um eine Sonderregelung für die Exekutive, sondern um eine Regelung, die besonders darauf abgestellt ist, dass Exekutivbeamte in dieser Hinsicht einen besonderen Bedarf haben, weil sie immer wieder damit konfrontiert sind, dass sie zu Unrecht beschuldigt werden. Das hat in den letzten Jahren massiv zugenommen.

Es gibt selbstverständlich auch eine Regelung für alle anderen Bediensteten des öffentlichen Dienstes. Da ist aber die Anzahl der Fälle sehr gering, und es hätte sich die Rechtsschutzversicherung enorm verteuert, wenn wir sie nicht nur für die 33 000 Exekutivbeamten, sondern für alle öffentlich Bediensteten gemacht hätten. Aber selbstverständlich gibt es für jeden öffentlich Bediensteten, ob er Schulwart oder sonst ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ist, die Möglichkeit, dann, wenn ein solcher Fall eintritt, im Rahmen der Geldaushilfe die Anwaltskosten und den Rechtsschutz ersetzt zu bekommen. Das heißt, es ist Sorge dafür getragen, dass alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in den Genuss einer solchen Verbesserung kommen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Gruppenrechtsschutzversicherung für Exekutivbeamte hat, wie gesagt, den Sinn, die Fürsorgepflicht des Dienstgebers gegenüber seinen Beamten wahrzunehmen. Ich freue mich, dass Herr Kollege Konecny gesagt hat: Das ist verdienstvoll! Ich glaube, dass es wirklich so ist, und füge hinzu, dass auch diese Maßnahme selbstverständlich mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst besprochen worden ist. Auch da waren die Vertreter der Fraktion sozialistischer Gewerkschafter dabei. Ich habe nur manchmal das Gefühl, dass die Kommunikation zwischen Ihren Kollegen in der Gewerkschaft und den sozialdemokratischen Kollegen hier im Hause nicht besonders gut funktioniert. Deswegen teile ich Ihnen mit, dass die Kollegen von der FSG mit dieser Regelung selbstverständlich einverstanden waren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir haben in dieser Dienstrechts-Novelle in weiterer Folge zur letzten Novelle, in der wir die Schmerzensgeldregelungen neu getroffen haben und Schmerzensgeldbevorschussung möglich gemacht haben, auch dafür Sorge getragen, dass in den Fällen, in denen kein gerichtlicher Titel erwirkt werden kann, weil die Täter unbekannt sind und nicht ausgeforscht werden können, im Rahmen der Geldaushilfe auch eine Schmerzensgeldleistung für die Exekutivbeamten möglich ist. Gerade die dramatischen Ereignisse der letzten Wochen haben gezeigt, wie dringend notwendig und wichtig das ist. Wir haben gesehen, dass bei den Demonstrationen, die jüngst stattgefunden haben, 33 Polizisten – teilweise schwer – verletzt wurden und dass es 23 Anzeigen, vier Festnahmen und eine Sachverhaltsdarstellung – bezeichnenderweise gegen einen Abgeordneten des österreichischen Nationalrates, nämlich Herrn Öllinger, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt – gegeben hat. Daher weiß man, wie wichtig es ist, da auch entsprechende Regelungen zu treffen.

Ich bedauere sehr, was die Redner von der sozialdemokratischen Fraktion hier alles zum Besten gegeben haben und dass niemand von Ihnen die Notwendigkeit gesehen hat, sich von jeder Form der Gewalt – und zwar egal, ob sie von rechts oder von links kommt – mit der


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