Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 13

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Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Stefan Schennach. – Bitte.

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Gerade die zünftische Ordnung und das starre Korsett der Gewerbeordnung mit dem reglementierten Gewerbe waren nach Meinung vieler Wirtschaftsforscher mit ein Grund dafür, dass Österreich bei den Unternehmensneugründungen so nachhinkt. Nun bleibt ein einziges über, das nicht reglementiert ist.

Was bei allem in der Welt kann dazu bewegen, zum Beispiel auch den Fotografiebereich weiterhin zu reglementieren?

Ich stelle noch eine halbe Zusatzfrage: Wie werden Sie unterbinden, dass es zu einem "Anmeldungstourismus" bei den Bezirkshauptmannschaften kommt, wenn man bei der einen Bezirkshauptmannschaft leichter ein Gewerbe anmelden kann als bei der anderen?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Das waren zwei Zusatzfragen. Herr Bundesminister! Suchen Sie bitte eine aus und beantworten Sie diese.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Aus meiner Sicht ist das kein Problem.

Die Gewerbeordnung ist alles andere als eine Zunftordnung – diese alten Zöpfe sind längst nicht mehr vorhanden. Es ist ein modernes Unternehmer- und Unternehmensrecht, das, wie gesagt, einen vernünftigen Mittelweg zwischen angemessener Liberalisierung und letztlich auch Sicherung der Qualität und von Marktverhältnissen geht, die wir in diesem Land für richtig halten. Wir sind – ich betone das – keine Manchesterliberalen in diesem Land – weder ich noch die Mehrheit der Bevölkerung.

Wieso Sie, Herr Bundesrat, jetzt die Fotografen herauspicken, weiß ich nicht. Sie könnten wahrscheinlich eine Reihe von Gewerben heranziehen.

Es ist schon richtig, dass ich ein wenig von dem Prinzip abgewichen bin, die reglementierten Gewerbe auf solche zu beschränken, bei deren Ausübung eine gewisse Gefährdung für Leib, Leben und Gesundheit ausgeht. Das wäre auch ein Ansatz gewesen. Dann hätte man selbstverständlich die Elektriker, die Baumeister und Ähnliche weiter reglementiert halten müssen. Wir wollten dann aber sehr bewusst nicht den volkswirtschaftlich nicht sehr relevanten Weg gehen, der einige Gewerbe in ein freies Gewerbe übergeführt hätte.

Dieses spezielle Segment des Handels ist ein Sonderfall. Das ist auch im Konsens geschehen. Dort haben wir den Weg des freien Gewerbes gewählt, aber sonst eben nicht.

Zur Unterbindung eines Tourismus: Das wird sich nach denselben Regeln wie heute abspielen. Auch heute ist eine Gewerbeberechtigung bei der Bezirkshauptmannschaft einzuholen. Ich kenne keine Statistik oder Berichte, die irgendeinem Tourismus das Wort reden würden. Abgesehen davon ist es nur logisch, dass man dort, wo man die Betriebsstätte errichtet, letztlich auch um die Gewerbeberechtigung einreicht.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir kommen nun zur 2. Anfrage, 1251/M.

Die als krank gemeldete Bundesrätin Hedda Kainz hat gemäß § 63 Abs. 3 der Geschäftsordnung ihr Einverständnis gegeben, dass Herr Bundesrat Klaus Gasteiger in das Fragerecht eintritt. – Ich bitte den Anfragesteller um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Klaus Gasteiger (SPÖ, Tirol): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:


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