Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 23

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griert werden können, sondern zwei Schritte brauchen. Solche Projekte, solche sehr niedrigschwelligen Projekte braucht es auch weiterhin. Integra gehört mit einer Reihe von anderen Projekten zu denjenigen, die zu der von mir schon vorher zitierten deutlichen Einschränkung der Langzeitarbeitslosigkeit in Österreich beigetragen haben, aber das hat nichts mit der Qualifizierung junger Menschen zu tun, die nur Pflichtschulabschluss haben.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Dr. Robert Aspöck. – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Herr Bundesminister! Inwieweit sind Lehrlinge in der neuen Abfertigungsregelung berücksichtigt?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sie sind insoferne berücksichtigt, als sie 1,53 Prozent ihrer Lehrlingsentschädigung in eine Mitarbeitervorsorgekasse überwiesen bekommen. Sie profitieren davon und sind gewissermaßen neu eingebunden.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Frau Bundesrätin Maria Grander stellt die nächste Zusatzfrage. – Bitte.

Bundesrätin Maria Grander (ÖVP, Tirol): Verehrter Herr Bundesminister! Wie viel Prozent der Lehrverträge werden über das Arbeitsmarktservice vermittelt?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Bundesrätin! Etwa 20 Prozent. Das heißt, dass rund 80 Prozent der Lehrverträge durch direkte Kontakte zwischen den jungen Menschen und den potenziellen ausbildenden Betrieben zu Stande kommen.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir kommen zur 8. Anfrage, 1250/M.

Anfragesteller ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon. – Bitte.

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1250/M-BR/02

Wie schaut die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung der Familienhospizkarenz aus?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Es geht bei der Familienhospizkarenz darum, Menschen, die sich dazu entschließen, einen nahen Angehörigen in den letzten Wochen, vielleicht Monaten zu begleiten oder auch ein schwersterkranktes Kind zu begleiten – das ist auch möglich –, besser als bisher abzusichern, und zwar in dreierlei Beziehung: Zum Ersten geht es darum, auch wenn im Regelfall die Arbeitgeber bisher einer Karenzierung zugestimmt haben, doch für den Fall der Fälle einen Rechtsanspruch zu konstruieren, zum Zweiten soll die Weiterversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung gewährleistet sein, und zum Dritten soll ein Kündigungsschutz etabliert werden. Das heißt, der Arbeitsplatz bleibt gesichert, das Rückkehrrecht ist gegeben.

Die Weiterversicherung in der Krankenversicherung ist eine relativ klare Sache. Das heißt, wer in Hospizkarenz und in Vollkarenz geht – ich erwarte, dass das der geringere Teil der Interessenten sein wird, die Mehrheit der Menschen wird sich vermutlich auf eine Teilzeittätigkeit zurückstufen lassen und bleibt damit ohnehin krankenversichert –, bleibt krankenversichert, das ist recht einfach.


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