Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 24

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In der Pensionsversicherung ist es davon abhängig, wo jetzt im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung das Entgelt liegt. Liegt dieses Entgelt aus dem Titel Teilzeitbeschäftigung unter dem Existenzminimum, dann wird gewissermaßen die Differenz auf das Existenzminimum, auf den Ausgleichszulagenrichtsatz aufgedoppelt. Wenn jemand in Vollkarenz geht, dann wird im Rahmen dieser Bemessungsgrundlage ein Pensionsversicherungsbeitrag gezahlt. Das ist das wesentliche Prinzip in Sachen Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Menschen, die in Hospizkarenz gehen – jedenfalls einmal für drei Monate mit einer Verlängerungsmöglichkeit.

Bundesminister Haupt hat in diesen letzten Wochen auch in zweierlei Beziehung Maßnahmen gesetzt, um Menschen, die aus diesem Titel in existenzielle Probleme geraten können, abzusichern. Zum Einen erfolgt dies durch eine Vorschussregelung aus dem Titel Pflegeversicherung. Das heißt, jemand, der Sterbebegleitung wahrnimmt, ist insoferne abgesichert, als zumindest Pflegestufe 3 vorliegen wird und auch ein Vorschuss aus diesem Titel beantragt werden kann, wenngleich der Zubegleitende der Adressat ist, für den auch der Antrag gestellt werden muss. Zum Zweiten wird es auch einen vernünftigen Zugang zum so genannten Härteausgleichsfonds des Familienlastenausgleichsfonds, also des FLAF, geben. – Das sind zwei Maßnahmen.

Wir wollen das aber nach zwei Jahren evaluieren, Herr Bundesrat, und uns dann anschauen, wie es mit dem Thema Familienhospizkarenz weitergeht und ob das auch Menschen in Anspruch nehmen können, die finanziell weniger gut ausgestattet sind.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Welche Entwicklungen und Tendenzen gibt es in anderen europäischen Ländern betreffend letzte Phase eines menschlichen Lebens?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Ich kenne nur die aus meiner Sicht nicht erfreulichen Entwicklungen in den Niederlanden und in Belgien, wo man zum Teil recht weitreichende Konzepte zur aktiven Sterbehilfe beschlossen hat, wobei Belgien noch einen Schritt weitergeht als die Niederlande. Das haben der stellvertretende Chefredakteur der "Presse" und unser steirischer Landsmann Fleischhacker sehr kritisch kommentiert.

Das Thema Hospizkarenz und dieses Maßnahmenpaket sind Österreichs Antwort auf die aktive Sterbehilfe. Wir wissen, es ist richtig, zur aktiven Sterbehilfe Nein zu sagen, aber es ist noch richtiger, ein Konzept zu entwickeln, das dieses Nein auch ermöglicht und absichert.

Ich glaube, dass die Hospizkarenz Teil dieses Konzeptes ist, alternative Maßnahmen zur aktiven Sterbehilfe zu setzen.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Mag. Melitta Trunk gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Herr Bundesminister! Ich denke, Sie haben sich nicht nur einmal zur Chancengerechtigkeit bekannt, und ich frage Sie daher: Was halten insbesondere Sie und die Bundesregierung davon ab, dass alle Menschen, die es auch wollen, in Österreich die Familienhospiz in Anspruch nehmen können? Das heißt: Was hält Sie davon ab, eine Form der Entgeltersatzleistung anzustreben oder auch anzubieten, damit nicht nur jene diese Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen können, die es sich auch tatsächlich leisten können?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Ich darf darauf verweisen, dass selbst die Caritas und andere Organisationen wie


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