Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 25

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der Hospizverein in der Steiermark, den ich gestern besuchen durfte – er ist in dieser Beziehung ähnlich aktiv wie die Caritas Socialis in Wien –, der Meinung sind, dass man sich das eine Zeit lang anschauen muss und soll, weil man einen Schritt nach dem anderen setzen sollte. Die Umsetzung der Hospizkarenz ist ein großer Schritt.

Jetzt gleich eine Art Karenzgeld, eine Art Entschädigung mit einzubauen, würde enorme finanzielle Fragen aufwerfen und würde vor allem die Frage aufwerfen, mit welchem Rechtstitel und unter welchen Bedingungen jemand diese Karenzierung in Anspruch nehmen kann. Wir haben das jetzt sehr unkompliziert gemacht.

Es ist jetzt nur glaubhaft zu machen, dass ein naher Angehöriger im Sterben liegt. Es können auch mehrere Familienmitglieder diese Karenzierung beanspruchen, was auch Sinn macht, wenn einige Kinder da sind, dass sie sich die Sterbebegleitung des Vaters, der Mutter, der Schwiegermutter oder wie auch immer teilen.

In dem Moment, in dem man zum Beispiel wie beim Kinderbetreuungsgeld einen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Entschädigung strukturiert, hat man viele Fragen zu beantworten, die so schnell und so einfach nicht beantwortet werden können, sehr verehrte Frau Bundesrätin! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann. – Bitte, Frau Bundesrätin.

Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich habe Ihnen zwar sehr genau zugehört, Herr Bundesminister, dennoch meine ich, dass es bei dieser durchaus positiven vorbildlichen Regelung möglicherweise Personen geben wird, die Härtefälle darstellen und sich besonders schwer tun werden, den Weg der Sterbebegleitung zu wählen und gleichzeitig auf ihr Einkommen verzichten zu müssen. Ich weiß, das wird nicht die Mehrheit sein, oder ich bin da sehr zuversichtlich, aber es könnten einige sein. Daher frage ich Sie: Wie ist im Rahmen der Familienhospizkarenzierung für diese Härtefälle vorgesorgt, welche sich eine längerfristige Abwesenheit von der Arbeit nicht leisten können?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Bundesrätin! Ich habe schon ausgeführt, dass Minister Haupt einerseits durch die Möglichkeit von Geldaushilfen aus dem Familienhärteausgleichsfonds und andererseits durch eine Novelle zum Bundespflegegesetz Erleichterungen und Möglichkeiten nicht nur in Aussicht gestellt, sondern zum Teil auch schon konkret umgesetzt hat.

Die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz besagt, dass Personen, die von dieser Freistellung Gebrauch machen, allerdings auf Antrag des Pflegebedürftigen Pflegegeld beziehen können – allerdings nur sofern keine stationäre Pflege vorliegt. Da wird es auch eine Vorschussregelung geben. Das sind diese beiden Maßnahmen.

Noch einmal: Ich erwarte nicht, dass es der Regelfall sein wird, dass sich Menschen zur Gänze vom Arbeitsplatz verabschieden, sondern dass es eher der Regelfall sein wird, dass sich nahe Angehörige zum Beispiel für einige Monate auf Teilzeit, auf 50 Prozent, zurückstufen lassen, um in dieser schwierigen Phase mehr Zeit für den Angehörigen zu haben.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Danke.

Wir kommen nun zur 9. und damit letzten Anfrage, 1255/M.

Anfragestellerin ist Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid. Ich bitte um die Verlesung der Anfrage.


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