Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 26

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Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1255/M-BR/02

Welche Gestaltungsmöglichkeiten sehen Sie bei den Umstiegsszenarien der derzeit in Diskussion stehenden "Abfertigung neu"?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Der Sozialausschuss des Nationalrates wird heute der Abfertigung für alle seine Zustimmung geben. Wir werden das nächste Woche im Plenum des Nationalrates haben, das heißt, wir sind in der Endphase, wir sind im Finale, und es wird ein gutes Ende sein.

Die Umstiegsszenarien sehen so aus, dass wir am Prinzip der absoluten Einvernehmlichkeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern festhalten müssen, unter welchen Bedingungen vom alten auf das neue System umgestiegen wird. Es wird aber in vielen Fällen so sein, dass Arbeitnehmer bei Weiterbeschäftigung bei ihrem Arbeitgeber im alten System bleiben. Das ist durchaus möglich. Hingegen werden neue Dienstverhältnisse ab 1. 1. nächsten Jahres zwingend nach dem System Mitarbeiter-Vorsorge abgehandelt werden.

Steuerlich ist der Herr Finanzminister der Wirtschaft durchaus entgegen gekommen. Es gibt sehr vernünftige Maßnahmen, steuerfreie Auflösungen von Rücklagen, die jetzt für die Abfertigung gegen Eigenkapitalkonto gebildet wurden und dann ein nochmaliges Geltendmachen des Abfertigungsaufwandes, wenn tatsächlich eine Abfertigung anfällt. Allerdings gibt es eine Aktivierungspflicht und Abschreibung dieses Betrages über fünf Jahre, aber vom Prinzip her ist das eine durchaus steuerliche Attraktivierung auch für die Arbeitgeberseite.

Es wird beispielsweise auch möglich sein, den derzeitigen Abfertigungsanspruch einzufrieren und ins neue System zu gehen. Das heißt, ich habe heute einen Abfertigungsanspruch von etwa drei Monatsgehältern, weil ich sechs Jahre bei dem Unternehmen tätig bin. Diesen kann man einfrieren, ab 1. 1. in das neue System gehen, und wenn es dann zur Trennung vom Unternehmen kommt, beispielsweise auf Basis einer einvernehmlichen Lösung, dann wird dieser eingefrorene Abfertigungsanspruch eben zur Auszahlung gelangen.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Minister! Ist an eine Chancengleichheit bei dieser "Abfertigung neu", also an eine zweite oder dritte Säule einer Altersvorsorge auch für die Unternehmer gedacht?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Es stellt zum ersten Mal Chancengleichheit zwischen allen Arbeitnehmern Österreichs dar und her.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das bestehende Konzept der Abfertigung war auch ein Konzept des Prinzips Hoffnung. Alle haben sich Hoffnung auf eine Abfertigung gemacht, aber nur 15 Prozent haben eine bekommen, 85 Prozent sind leer ausgegangen. Das war nicht gerade ein toller Erfolgsschnitt.

In Zukunft bekommen 100 Prozent etwas. Wenn man nach dem alten Szenario optimale Abfertigungsbildungen errechnet hat, dann kann ich nur sagen, Weihnachten und Ostern zugleich geht nicht. Also ich kann nicht das Optimum nach dem alten System, das nur für 15 Prozent der Arbeitnehmer Gültigkeit hatte, ins neue System transferieren, denn dann kostet es das Sechsfache, denn 6 mal 15 ist annähernd 100. Ich runde das, ich weiß schon, dass das nicht ganz genau stimmt.


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