Das Gesetz über die Familienhospizkarenz stellt einen Meilenstein in der Sozialpolitik dar. Das haben Vertreter aller Fraktionen hier im Hohen Haus unterstrichen. Daher darf ich Ihnen die Worte von Cicely Saunders zu Gemüte führen, die Sozialarbeiterin, Krankenschwester und auch Ärztin gewesen ist und heute als eine der Wegbereiterinnen der modernen Hospizbewegung gilt. Cicely Saunders hat gesagt: "Sterben ist ein Teil des Lebens und Schwerkranke und Sterbende sind Lebende und verdienen alle Unterstützung und Hilfestellung, die wir ihnen geben können."
Ich meine, dass Cicely Saunders mit diesen ihren Worten das ausgedrückt hat, was wir versuchen, mit der heutigen Beschlussfassung in einen gesetzlichen Rahmen zu gießen. Diesem Grundsatz soll entsprochen werden. Ich gebe Ihnen schon Recht, wenn Sie sagen, es sei noch das eine oder das andere zusätzlich zu verbessern. Bei einem solchen Meilenstein in der Sozialpolitik ist es durchaus möglich, dass man in ein, zwei Jahren sagen wird: Na ja, wir könnten dies verbessern oder das noch hinzufügen! (Bundesrat Boden: Dann stimmt unserem Antrag zu! Ganz einfach!) Aber, meine Damen und Herren, das Gesetz ist ein Quantensprung, und dieser Quantensprung in der Sozialpolitik wurde – und das hören Sie natürlich nicht sehr gerne, meine Damen und Herren von der SPÖ – von einer schwarz-blauen Regierung umgesetzt. (Bundesrat Boden: Ein Quantensprung ist der kleinste Sprung!) Sie hatten ja 30 Jahre Zeit, sich dieses Themas anzunehmen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Sie hatten 30 Jahre Zeit, Ihre jetzigen Vorschläge umzusetzen. (Bundesrat Manfred Gruber: Ihr Regierungspartner auch 14 Jahre!) Ich bin der Überzeugung, dass die Österreichische Volkspartei des Öfteren den Versuch gemacht hat, in diese Richtung etwas weiterzubringen, aber man braucht eben in einer Demokratie – und dazu bekennen wir uns alle – auch einen Partner, der das ebenfalls will.
Ich habe in keinen medialen Äußerungen von Ihnen je gehört, dass das Ihr dringendes Anliegen wäre. Jetzt plötzlich springen Sie auf und sagen: Das ist eine gute Sache! – Ich bin aber froh darüber, dass Sie nun wenigstens die Sinnhaftigkeit dieser Initiative einsehen, wenn Sie auch – das verblüfft uns alle – dem Gesetzesantrag nicht zustimmen. Sie finden selbst gar keine Begründung dafür.
Ich werde in meinen Ausführungen noch auf Verbesserungsvorschläge eingehen, die teilweise auch schon von verschiedenen Kollegen gekommen sind, oder Vorschläge machen, wie man eventuell die Problematik des Härteausgleiches etwas mildern könnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz, das wir heute beschließen werden, soll berufstätigen Menschen die Möglichkeit geboten werden, für drei – im äußersten Fall – bis sechs Monate – aber das sogar möglicherweise im wiederholten Fall, wenn es notwendig ist – die nahen oder nächsten Angehörigen auf ihrem letzten Weg zu begleiten, sie zu trösten, bei ihnen zu sein, sie zu stärken. Es ist heute schon von meinen VorrednerInnen gesagt worden, wie belastend und schwierig eine solche Situation für jeden Menschen ist, der so etwas schon einmal durchgemacht hat, wenn ein ihm nahe stehender anderer Mensch schwer krank ist, vielleicht große Schmerzen erleidet und im Sterben liegt. Wie beklemmend dies für die gesamte Familie ist, brauche ich Ihnen wohl nicht zu sagen. Jeder, der sich einmal in solch einer Situation befunden hat, weiß, wovon ich spreche.
Dieses Gesetz wird diese Menschen um eine große Sorge erleichtern, nämlich die Sorge um den Arbeitsplatz wird wegfallen. Die Sorge, wie man es in der Zeit, in der man eigentlich arbeiten müsste, schafft, die restliche noch verbleibende Zeit mit seinem Vater, mit seiner Mutter oder mit seinem Kind, das schwer krank ist, zu verbringen, wird mit diesem Gesetz genommen, und gleichzeitig wird auch – das halte ich für eine sehr wichtige und richtungweisende Regelung – der Kündigungsschutz nach dieser Zeit ausgeweitet.
Die Kranken- und Pensionsversicherung, die weiterbezahlt wird, ist ein weiterer wesentlicher Baustein dieses sozialpolitischen Gesetzes, das wir heute beschließen wollen und werden.
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