Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 41

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gehörigen auf ihrem letzten Weg zu begleiten, eine gewisse Eigenleistung verlangen müssen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussfassung der Familienhospizkarenz übernimmt Österreich – das möchte ich zu allerletzt noch einmal anmerken – eine beispielgebende Vorreiterrolle für eine Kultur des Lebens, zu der eine Kultur des Sterbens untrennbar dazugehört. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.09

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Schicker. – Bitte.

11.09

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu meiner Vorrednerin möchte ich nur einen Satz sagen: Wer soziale Wärme ausstrahlt und von wem soziale Kälte ausgeht, wird sich bei der nächsten Nationalratswahl zeigen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich meine, dass es ein guter Entschluss war, dass wir uns in Österreich dazu durchgerungen haben – da gebe ich meinen Vorrednerinnen und Vorrednern Recht –, der aktiven Sterbehilfe eine Absage zu erteilen und stattdessen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen in Würde von uns gehen können.

Ich sage dies auch vor einem anderen Hintergrund: Ich musste in meiner eigenen Familie vor einigen Jahren miterleben, wie mein Bruder, unheilbar krank, einige Monate lang fast rund um die Uhr einer Pflege bedurfte. Entschuldigen Sie, wenn ich jetzt ein bisschen ins Private abgleite, aber gerade dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es wäre, unserem Antrag zuzustimmen.

Meine Schwägerin war berufstätig. Sie hatte mehrere Kinder aus einer vorhergehenden Ehe und mit meinem Bruder ein gemeinsames Kind, das zu dieser Zeit studierte. Sie hatte die Möglichkeit – weil es schon damals Arbeitgeber gab, die einer Frau freiwillig halfen –, ihren pflegebedürftigen Mann zu pflegen, denn sie konnte sich ihre Arbeitszeit, so gut es ging, selbst einteilen, und auch die Tochter hat, so gut es ging, mitgeholfen. Sie war aber Studentin und musste auch ihrem Studium nachgehen.

Man kann sich vorstellen, wie einer Frau zumute ist und wie sie physisch und psychisch fertig ist, wenn sie jemanden ein halbes Jahr lang beinahe rund um die Uhr pflegt und nebenbei arbeitet. Sie konnte aber ihre Arbeit nicht aufgeben, weil sie auf das Geld angewiesen war und auch weiter denken musste, da die Tochter noch einige Jahre studieren würde, da noch Zahlungen für ein Haus, das erworben worden war, zu leisten waren und so weiter.

Das ist die Problematik, und wir wollten in unserem Antrag auf nichts anderes hinweisen als darauf, dass eine finanzielle Absicherung gegeben sein muss. (Bundesrätin Giesinger: Aber Pflegegeld kann sie bekommen!)  – Ja, aber es dauert immer so lange, bis es erhöht wird! Das ist nicht so einfach, wie man sich das vorstellt, dass man heute ansucht, und morgen ist das Geld da. Natürlich hat sie Pflegegeld bekommen, aber sie musste auch Leistungen zukaufen. Man muss sich das vorstellen: Man kann einen Mann nicht alleine pflegen, alleine umbetten und so weiter. Man muss viele Leistungen zukaufen. Ich selbst war sonntags öfters dort, um meine Schwägerin zu entlasten.

Ich möchte nicht, dass es so aussieht, als würde ich Mitleid erwecken wollen, aber das ist die Realität, die tagtäglich auch andere Familien erleben! (Bundesrätin Haunschmid: Das ist nicht erst in den letzten zwei Jahren so, Frau Kollegin!)

Wenn Sie, Frau Kollegin Aburumieh – jetzt sind Sie ja wieder im Saal; Sie haben nach Ihrem Redebeitrag sehr schnell den Saal verlassen; wollten Sie die Antworten nicht hören? (Bundesrätin Giesinger: Professor Konecny ist auch gleich gegangen!)  –, sagen, Sie hätten kein Verständnis für unseren Antrag, wenn es um die finanzielle Absicherung von Angehörigen


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