Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 47

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Land, in dem die Menschen Arbeit haben (Bundesrat Manfred Gruber: Dank 30 Jahren sozialdemokratischer Politik!) , eine Vielfalt an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen können, ein Land, in dem die Jugend viele Chancen der persönlichen und beruflichen Qualifikation und Entfaltung nutzen kann, auch ein Land mit einer florierenden Wirtschaft, mit fleißigen, tüchtigen und kreativen Menschen, Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist auch ein Land der sozialen Wärme, ein Land, das gerade im Sozialbereich europaweit beispielgebend ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Mit der Einführung der Familienhospizkarenz setzt unsere Regierung einen weiteren Meilenstein in der Sozialpolitik unseres Landes. Damit ist sie ist nicht nur für unser Land, sondern auch, wie ich schon vorhin sagte, europaweit beispielgebend. Unsere Regierung redet nicht nur von sozialer Wärme – sie setzt Taten.

Mit dem Rechtsanspruch auf Pflegekarenz geht Österreich in der Begleitung der Sterbenden einen Weg der Menschlichkeit und nicht den der aktiven Sterbehilfe, wie das in den Niederlanden und in Belgien der Fall ist. Die meisten Menschen wünschen sich, im Kreise der Familie gepflegt und betreut zu werden, wünschen sich, im Beisein der nächsten Angehörigen ihr Leben in Würde beschließen zu können.

Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, wie tröstlich es für Familienmitglieder ist, in der Abschiedsphase ihre Nächsten begleiten zu können. Ich halte es da mit Dr. Zulehner, der vorhin zitiert wurde. Wir begleiten in den Familien unsere Kinder in das Leben, und mit dieser Familienhospizkarenz wird es uns möglich, unsere Eltern, unsere Angehörigen auch in Würde aus dem Leben begleiten zu können.

Diese Familienhospizkarenz eröffnet uns viele Möglichkeiten. Besonders hervorheben – das wurde heute inhaltlich schon vielfach ausgeführt – möchte ich den Rechtsanspruch auf diese Pflegekarenz, die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung der Pflegepersonen, die unbürokratische Handhabung und die Möglichkeit, dass mehrere Familienmitglieder und Angehörige gleichzeitig die Karenz in Anspruch nehmen können.

Die Auszahlung beziehungsweise Erhöhung des Pflegegeldes stellt auch eine gewisse finanzielle Hilfe dar, wie das Herr Bundesminister Dr. Bartenstein vorhin schon sehr ausführlich erläutert hat. Härtefälle werden im Härteausgleichsfonds behandelt.

Die Evaluierungsphase wird dazu dienen, Erfahrungen zu sammeln, berechtigte Wünsche abzuklären, finanzielle Hilfestellungen zu überdenken und zu schauen, wie dieses Angebot angenommen wird. Vor allem wird sie dazu dienen, in Härtefällen zu helfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren der sozialdemokratischen Fraktion! Wir wollen keine Verzögerung. Wir möchten, dass dieses Gesetz mit 1. Juli in Kraft treten und von allen, die dies so notwendig brauchen, in Anspruch genommen werden kann. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Nach der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ist Österreich nun auch in dieser sozialen Weichenstellung ein Vorzeigeland. Wir haben allen Grund, meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen, uns zu freuen, auf unser Land stolz zu sein, auch auf diese Regierung stolz zu sein, und all jenen zu danken, die aktiv und kreativ mitgewirkt haben. An dieser Stelle möchte ich besonders auch der Wirtschaft danken, die von Beginn an sehr konstruktiv mitgearbeitet, mitgestaltet und dadurch diesen Meilenstein im Sozialbereich ermöglicht hat.

Meine Fraktion wird mit großer Wertschätzung diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

11.42

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Klamt. – Bitte.


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