Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 52

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den – Familienhospizkarenz –, samt der beigeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben, abstimmen lassen werde.

Wenn dieser Antrag, Einspruch zu erheben, keine Mehrheit findet, werde ich den Ausschussantrag, keinen Einspruch zu erheben, zur Abstimmung bringen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz betreffend Familienhospizkarenz.

Es liegt mir hiezu ein Antrag der Bundesräte Professor Albrecht Konecny und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, gegen den gegenständlichen Beschluss samt der beigeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben.

Da mir hiezu gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung ein von fünf Bundesräten unterstütztes Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung vorliegt, ist diese durchzuführen.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Bundesrates erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung mündlich mit "Ja" oder "Nein".

Ich ersuche nun die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Giesinger und Schriftführer Hagen geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten bekannt.)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Die Stimmabgabe ist beendet. Wir warten auf das Ergebnis der Abstimmung.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor.)

Ich gebe nun das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Mit "Ja" haben 21 Bundesräte, mit "Nein" haben 33 Bundesräte gestimmt.

Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.

*****

Mit "Ja" stimmten die Bundesräte:

Auer;

Binna, Boden;

Freiberger;

Gasteiger, Manfred Gruber, Gstöttner;

Haselbach, Mag. Hoscher;

Kaltenbacher, Konecny, Kraml;

Reisenberger, Rosenmaier;

Schennach, Schicker, Schlaffer;

Todt, Mag. Trunk;

Winter, Würschl.


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