Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 57

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Verhandlungen auf die Zielsetzung der Armutsbekämpfung gepocht hat. Und Sie waren es, die letztendlich dafür gesorgt hat, dass es Österreich in einem langwierigen und mühevollen Verhandlungsprozess gelungen ist, den fairen Handel in dieser Konvention zu verankern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von allen Fraktionen! Ich weiß, wie wichtig gerade auch Ihnen, aber natürlich auch meiner Partei der "freie Handel" ist, und ich denke daher, es ist heute der Zeitpunkt, Folgendes anzuerkennen: Es hat sich etwas getan in der österreichischen Entwicklungspolitik; mein Vorredner hat das auch schon erwähnt. Und dafür darf ich Frau Außenminister Ferrero-Waldner sehr danken, es ist wirklich ein frischer Wind spürbar.

Die Grundzüge dieser Konvention decken sich mit jener Linie, die von der Frau Außenministerin auch für die Entwicklungspolitik in Österreich vorgegeben wurde. Ich möchte diese Linie kurz umschreiben mit Entwicklungszusammenarbeit im Sinn von Solidarität mit den Ärmsten, aber auch wohlverstandenen Eigeninteressen. Lassen Sie mich diese Linie an Hand von Beispielen aus der Cotonou-Konvention belegen!

Zur Rückübernahmeklausel für illegale Immigranten: Ich betone ausdrücklich, es handelt sich um illegale Einwanderer, und ich denke, es ist gut und richtig, dass man in einem Partnerschaftsabkommen auch solch heikle Punkte nicht ausspart. Wir arbeiten mit den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik zusammen im Dienste der Armutsbekämpfung, der Demokratie und der Menschenrechte. Wir können aber im Gegenzug auch dafür eintreten, dass diese Länder ihre illegalen Einwanderer wieder aufnehmen. Diese Rückübernahmeklausel ist ein Erfolg, den wir nicht vergessen. Das Abkommen deckt 77 Länder ab. Die Verhandlungen dieser Klausel mit jedem einzelnen dieser Länder wären sicherlich ein dorniger, sehr schwerer Weg gewesen.

Auch die Änderung des Handelsregime zeugt von dieser neuen Linie. Vergessen wir nicht die Ausgangspunkte! Erstens: Von der WTO wurden zunehmend die einseitigen Handelspräferenzen, die die EU den AKP-Staaten einräumte, in Frage gestellt. Zweitens: Vergessen wir aber auch nicht, dass trotz dieser großzügigen Handelspräferenzen der Anteil der AKP-Länder am Welthandel permanent gesunken ist!

Es war daher Zeit für etwas Neues, und welche andere Alternative gab es als freie Handelsabkommen mit diesen Ländern?! Ich möchte dabei aber ein sehr wichtiges Detail aus dieser Konvention hervorheben. Die am wenigsten entwickelten Länder unter den AKP-Staaten haben die Alternative, zu wählen: Freihandelsabkommen oder das Allgemeine Zollpräferenzsystem der EU, das inzwischen für alle am wenigsten entwickelten Länder, auch für jene außerhalb der AKP-Gruppe, einheitlich gestaltet wurde.

Dieses Allgemeine Zollpräferenzsystem erlaubt diesen besonders unterstützungsbedürftigen Ländern den zollfreien Zugang für all ihre Produkte auf dem europäischen Markt, mit Ausnahme von Waffenimporten. Die Verhandlungen dieses neuen Zollpräferenzsystems liefen, wie Sie wahrscheinlich wissen, völlig unabhängig von den Verhandlungen zur Cotonou-Konvention und waren ziemlich schwierig. Und wiederum waren Sie es, Frau Bundesministerin, die gemeinsam mit den Bundesministern Bartenstein und Molterer durchgesetzt hat, dass dieses Zollpräferenzsystem mitgetragen wird.

Frau Ministerin! Heute ist ein großer Tag für die österreichische Entwicklungspolitik und auch ein großer Tag, wenn ich so sagen darf, für Sie. Mit dem In-Kraft-Treten dieses neuen Abkommens setzen Sie einen weiteren Meilenstein in Ihrem überzeugenden Engagement für die Entwicklungsländer. Ich bin froh, dass wir eine Außenministerin haben, die neben so wichtigen Bereichen wie Europa-Politik oder den transatlantischen Beziehungen auch auf die Bedeutung der Dritten Welt nicht vergisst – der Dritten Welt, der gegenüber gerade wir Europäer eine große Verantwortung haben.

Meine Fraktion wird den vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie Beifall des Bundesrates Schennach. )

12.26


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