Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 68

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Ich meine, wenn man den Begriff "geistig schöpferische Leistungen" in die Gesetzeswelt einführt, sollte man eigentlich schon wissen, was er bedeutet; sonst braucht man ihn ja nicht einzuführen. Es kann auch nicht von der Wertgrenze abhängen, ob das jetzt sinnvoll ist oder nicht. Ansonsten würde man versuchen, etwas zu regeln, von dem man im Grunde gar nicht weiß, was es ist.

Ich meine, dass bei dieser erhöhten Wertgrenze – und geistig schöpferische Leistungen sind in einer tertiären Volkswirtschaft natürlich im Steigen begriffen, das ist das Merkmal entwickelter Volkswirtschaften – andere Gründe, warum man diese Wertgrenze hinaufgeschraubt hat, eine gewisse Rolle spielen. Wir alle wissen wahrscheinlich, welche Gründe das letztendlich waren.

Meiner Ansicht nach handelt es sich dabei jedoch in Summe um einen sehr tragfähigen Kompromiss, der selbstverständlich unsere Zustimmung finden wird. Aber noch einmal: Erst der Vollzug wird zeigen, welche Fortschritte tatsächlich mit diesen Gesetzen erreicht werden können. (Beifall bei der SPÖ.)

13.12

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Robert Aspöck. – Bitte.

13.12

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg möchte ich einen Irrtum ansprechen, der immer wieder passiert – zu dir, Kollege Hoscher! –: Der juristische Laie glaubt immer, die Juristerei sei eine exakte Wissenschaft. – Genau das ist sie nicht! Man wird in der Juristerei immer wieder Begriffen begegnen, die man eben so oder so sehen kann. Als Beispiel sei erwähnt: Was ist denn eine "angemessene Entschädigung"?

Im Übrigen muss ich sagen, dass man – trotz aller Kritik, die die SPÖ auch schon in der Debatte im Nationalrat irgendwo hervorgezaubert hat – bei so viel Lob von allen Seiten eigentlich gar nicht mehr sehr viel dazuzusagen braucht. Man kann sich nur dem Dank an die Beamten für ihre fleißige Arbeit anschließen; ebenso ist den Damen und Herren des Nationalrates sowie dem Ausschuss für eine in diesem Punkt offensichtlich bestens über alle Parteigrenzen hinweg funktionierende Zusammenarbeit zu danken. Auf diesem Wege wurde wirklich – es ist das schon wieder ein Meilenstein, man hört das bei jedem zweiten Tagesordnungspunkt, weil es eben in dieser Bundesregierung so gut funktioniert – ein sehr gutes Gesetz geschaffen.

Damit wird ein weiterer Schritt in die richtige Richtung gegangen, einer auch in Richtung Verwirklichung dessen, was sich diese Bundesregierung auf ihre Fahnen geheftet hat, nämlich Österreich nach einem jahrzehntelangen Reformstau von Grund auf zu reformieren.

Der natürliche Schmerz eines Bundesrates – da bin ich nicht so sehr der Meinung des Kollegen Hoscher und auch nicht der Grünen, wie sie sich dazu im Nationalrat geäußert haben – über einen Kompetenzverlust der Länder hält sich bei mir in diesem Falle, und zwar in Anbetracht der zu erwartenden positiven Auswirkungen, in Grenzen.

Ein einheitliches Vergaberecht wird der öffentlichen Hand helfen, Kosten zu sparen, und – wie bereits ausführlich dargestellt wurde – der Privatwirtschaft wesentliche Erleichterungen bringen. Als Bundesrat und überzeugter Föderalist kann ich aber generell – wie in der Nationalratsdebatte seitens der Grünen und auch heute hier von Kollegen Hoscher angeklungen – einer Einstellung zu einer allgemeinen Kompetenzverschiebungsfreudigkeit von den Ländern zum Bund nicht so unbedingt zustimmen.

Im vorliegenden Gesetz überwiegen aber die positiven Aspekte so sehr, dass meine Fraktion dem natürlich zustimmen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.15

Präsidentin Uta Barbara Pühringer (den Vorsitz übernehmend): Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Morak. – Bitte.


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