Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 69

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13.15

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Meine Damen und Herren! Sie alle kennen die Geschichte dieses Gesetzes, das Sie hier beschließen werden – und es gibt dazu so viel Einverständnis, dass sehr viele Bundesräte jetzt offensichtlich gar nicht da sind. Ich nehme das grundsätzlich als Kompliment für dieses Gesetz, weil sonst nämlich das Kontroversielle größer wäre.

Gestatten Sie mir folgende ironische Bemerkung: Die Tatsache, dass wir hier 18 Prozent des Bruttonationalproduktes bewegen, bewegt mich natürlich auch etwas, weil es umgekehrt proportional zur Anwesenheit der Bundesräte hier in diesem Plenum ist. – Das sei aber nur als Nebenbemerkung gesagt.

Ich denke trotzdem, das ist hier – ich sage gleich dazu, es war im Nationalrat nicht anders – keine Ausnahme, und ich möchte nur noch sagen: Dort, wo möglicherweise die Kapitalien so groß werden, dass man sie sozusagen nicht mehr greifen kann, hat möglicherweise fast jeder Mensch das Problem, dazu Stellung zu nehmen, und zwar in dem Sinne, dass man gar nicht be greift, wie viel Geld das ist.

Lassen Sie mich trotzdem Folgendes dazu sagen: Dieses Gesetz verdient auf Basis der Verhandlungen, die dazu stattgefunden und an der wesentliche Parlamentarier teilgenommen haben, bei denen aber auch die Vertreter der Länder und der Gemeinden zu einem Kompromiss gekommen sind, wie ich meine, das Prädikat "einmalig".

In diesem Sinne geht das Gesetz auf eine Entschließung des Nationalrates vom November 2000 zurück, in der die Bundesregierung aufgefordert wurde, Verhandlungen mit den Ländern und Gemeinden aufzunehmen und diese bis längstens 1. September 2002 abzuschließen. – Wie wir am heutigen Datum ablesen können, sind wir diesbezüglich sogar etwas vor der Zeit, sofern Sie hier im Bundesrat diesem Gesetzesbeschluss zustimmen werden. Ich denke, das ist durchaus als positives Zeichen zu werten.

Das, was wir heute tun, ist, eine einheitliche Rechtsgrundlage für das Vergabewesen in ganz Österreich zu schaffen; wesentliche Aspekte wurden bereits von Vorrednern erwähnt. Zu Stande gekommen ist das – noch einmal gesagt – durch das konstruktive Zusammenwirken aller Beteiligten.

Was sind sozusagen die Eckpfeiler dieser historischen Einigung? – Einerseits sind es die Vorgaben, die der Nationalrat gemacht hat, andererseits aber auch die Forderungen des Grundlagenpapiers der Länder, die inhaltlich voll eingearbeitet wurden. Statt zehn wird es daher in Zukunft nur mehr ein Vergabegesetz als Grundlage für die Vergabe öffentlicher Aufträge geben. Ich meine, dass das in Zukunft durchaus für die KMUs, bestimmt aber für alle Beteiligten an diesen Wettbewerben ein Wettbewerbsvorteil, jedenfalls ein Vorteil gegenüber dem, was bisher den Auftragnehmern vorlag, sein wird.

Dazu hat es auch – das wurde auch schon erwähnt – einen Abänderungsantrag seitens des Nationalrates für den Bereich der Sonderregelungen für Vergabe geistig schöpferischer Dienstleistungen gegeben, die unter einem Schwellenwert von 130 000 SZR – Sonderziehungsrechte – in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit nur einem Unternehmen vergeben werden können.

Es ist das also eine Kann-Bestimmung – und wie Sie wissen, bedeutet das in der Politik auch öffentlichen Druck. Das bedeutet weiters, dass das auch, wenn die Demokratie sozusagen in Arbeit ist und gut funktioniert, der Kontrolle durch die Medien, durch die Opposition und so weiter unterliegt. Ich glaube, da ist durchaus der eine oder andere Journalist/Journalistin, Politiker/Politikerin gefordert.

Einen wichtigen Punkt in diesem Bundesvergabegesetz stellt – das ist vor allem im Nationalrat sehr oft angeklungen, als es um Ausführungen betreffend Soziales in diesem Gesetz ging – die Einbeziehung von sozialen und ökologischen Kriterien dar.


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