Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 70

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Von einer Abgeordneten im Nationalrat wurde in diesem Zusammenhang auch gesagt, dass die österreichische Verhandlungstechnik im Bereich der Gremien der EU "zu lax" gewesen wäre. Ich darf Sie darüber informieren – ich habe mich extra deswegen erkundigt –: Es hat zwei Verhandlungspositionen gegeben. Österreich hat abgecheckt, in welche Richtung das laufen wird, wie sehr diese sehr liberale Fassung zum Tragen käme, und Österreich hat sich von Haus aus auf eine Position zurückgezogen, die letztendlich auch die Billigung der EU gefunden hat.

Das heißt, wir sind hier auf der sicheren Seite gewesen, auch im Bereich der sozialen Kriterien innerhalb dieses Gesetzes, das wir hier haben. Das heißt, dass ich darauf verweisen kann, dass – anders als das im Nationalrat erwähnt wurde – diese Regelungen, die wir hier schaffen und geschaffen haben, durchaus vollinhaltlich den EU-Regelungen entsprechen und nicht quasi am Tag des In-Kraft-Tretens schon wieder außer Kraft getreten wären.

Im Zuge der Erarbeitung des Bundesvergabegesetzes wurde eine Reihe von Vorteilen für die Länder festgemacht; das ist der Rechtsschutz für Länder- und Gemeindevergaben im Bereich der Länder. Die Bundesbeschaffung GmbH räumt ein, dass wir auch im Bereich der Länder über die Bundesbeschaffung GmbH Vergabeverfahren für die Länder und Gemeinden abwickeln können. Und weiters dürfen Bundesgesetze im Bereich des materiellen Vergaberechtes nur mit Zustimmung der Länder kundgemacht werden.

Für den Rechtsschutz wird das Bundesvergabeamt verantwortlich sein. Das ist – das sei festgehalten – ein möglichst schlanker Verwaltungsapparat. Vorteile für die KMU sind zu erwarten, die anfallenden Gebühren sollen und müssen auch erträglich sein.

Einem Vorschlag, der besonders von Länderseite eingebracht wurde, nämlich die Nutzung elektronischer Medien, wurde Rechnung getragen. Das heißt, dass wir auch die Zukunft dieses Vergaberechtes im Bereich dieses Gesetzes verankert haben.

Auch das neue Instrument der Rahmenvereinbarungen soll vor allem der Bundesbeschaffung GmbH weitere Möglichkeiten zu kostengünstiger Beschaffung für den Bund geben.

Ich glaube, es werden heute hier in den Redebeiträgen noch einige und andere Vorteile eingebracht werden. In diesem Sinne glaube ich, dass wir stolz sein können auf das, worauf wir uns geeinigt haben, und ich würde mir wünschen, dass innerhalb dieses Gremiums möglichst viele Gesetze so verabschiedet werden könnten wie das Bundesvergabegesetz heute. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie Beifall bei der SPÖ.)

13.22

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Jürgen Weiss. – Bitte, Herr Bundesrat.

13.22

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Das neue Vergaberecht gehört zu jenen Gesetzesbeschlüssen, bei denen die schmückende Beifügung einer "tiefgreifenden Reform" wirklich am Platz ist. Parteiübergreifenden Konsens und gleichzeitige Übereinstimmung mit allen Ländern gibt es nicht unverdientermaßen.

Ich möchte anknüpfend an die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs ausdrücklich hervorheben, in welcher Weise sich das auf Grund einer Nationalratsentschließung eingesetzte Political Steering Committee unter Leitung der Nationalratsabgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer um diese Lösung verdient gemacht hat. Sie war eine redliche Maklerin zwischen den naturgemäß unterschiedlichen Standpunkten und hat die Anliegen der Länder in der Endphase der Verhandlungen mit großer Sensibilität aufgenommen.

Ich denke, dass dieser neue Weg der Gesetzesvorbereitung die Qualität wesentlich verbessert hat und auch bei anderen komplexen Vorhaben beschritten werden sollte.


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