Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 72

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Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung des Bundesvergabegesetzes eine Entschließung verabschiedet, mit welcher der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht wird, "zu beobachten, in welcher Weise sich die Ausdehnung des Rechtsschutzes auf den Bereich unterhalb der Schwellenwerte auswirkt, insbesondere ob es hiedurch zu unvertretbaren Verfahrensverzögerungen kommt, und hierüber innerhalb von zwei Jahren ab In-Kraft-Treten des Gesetzes dem Nationalrat einen Bericht zu erstatten".

Nachdem von künftigen Änderungen des Vergabegesetzes auch die Länder maßgeblich betroffen sein werden, erscheint es notwendig, diesen Bericht auch dem Bundesrat vorzulegen. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Jürgen Weiss und KollegInnen betreffend die Vorlage eines Berichtes über die Auswirkungen des Bundesvergabegesetzes

Der Bundesrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, zu beobachten, in welcher Weise sich die Ausdehnung des Rechtsschutzes auf den Bereich unterhalb der Schwellenwerte auswirkt, insbesondere ob es hiedurch zu unvertretbaren Verfahrensverzögerungen kommt, und hierüber innerhalb von zwei Jahren ab In-Kraft-Treten des Gesetzes nicht nur dem Nationalrat, sondern auch dem Bundesrat einen Bericht zu erstatten.

*****

Meine Damen und Herren! Die Länder haben in die Reform des Vergaberechtes viel Goodwill für eine Kompetenzbereinigung eingebracht. Ich verbinde dies mit dem Hinweis, dass solche Bereinigungen keine Einbahnstraße sein können, weil es genügend Beispiele gibt, bei denen sich der Bund aus Doppelgleisigkeiten mit den Ländern zurückziehen könnte. Vielleicht kann das Modell des Bundesvergabegesetzes auch in dieser Hinsicht Vorbild für künftige Gesetzesvorhaben sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.29

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Der von den Bundesräten Weiss und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend die Vorlage eines Berichtes über die Auswirkungen des Bundesvergabegesetzes ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Manfred Gruber. – Bitte, Herr Bundesrat.

13.30

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin seit 15 Monaten im Haus, habe selten so viel Übereinstimmung erlebt und so viel Richtiges zu einer Gesetzesvorlage gehört wie heute. Dass dem Ende 1999, Anfang 2000 nicht so war, dürfte den meisten hier auch bewusst sein. Es gab großen Unmut in der Wirtschaft und es gab auch großen Unmut bei den Wissenschaftlern. Man fürchtete, dass, wenn es zu keiner Einigung kommt, der Standort Österreich darunter leiden könnte.

Das uns heute vorliegende Gesetz kann sicher als eine schwierige Geburt bezeichnet werden, aber es zeigt, dass man in der Lage ist, auch schwierige Materien in Form von Verhandlungen und Kompromissen zufrieden stellend zu führen, und dass diese Lösungen dann hier im Haus doch von allen mitgetragen werden können.

Die wichtigsten Punkte – einige wurden schon angeführt – aus unserer Sicht sind, dass es zu einer bundeseinheitlichen Regelung gekommen ist, dass das Einfließen von Öko- und Sozialstandards möglich war, dass die Einführung eines Auftragnehmer-Katasters gesetzlich verankert ist und dass dieses Gesetz auch die Nutzung elektronischer Medien zulässt. Wir sehen


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