Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 73

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darin auch einen Qualitätssprung mit einem entsprechenden Kostensenkungspotenzial. Sie, Herr Staatssekretär, haben ja schon auf die 18 Prozent des Bruttonationalproduktes hingewiesen. Selbst wenn man nur 1 oder 2 Prozent annimmt, was an Einsparungen möglich wäre, handelt es sich dabei um beträchtliche Summen.

Diese bundeseinheitliche Regelung ist natürlich für die Anwender und für die Betroffenen ein großer Vorteil. Ein Gesetz mit gleichem Vollzug in allen Bundesländern, mit einer wesentlichen Erleichterung für Auftragnehmer, die in Gesamtösterreich tätig sind, einer wesentlichen Erleichterung auch des Rechtszuganges sowie mit Vereinfachungen im Verwaltungsablauf kommt letzten Endes der österreichischen Wirtschaft im Allgemeinen zugute.

Die Berücksichtigung von sozialpolitischen Aspekten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist im Gesetz verankert, ob das mit Leben erfüllt wird, hängt letztendlich von den Auftraggebern ab. Lieber wäre es mir und uns Sozialdemokraten gewesen, wenn das Wörtchen "kann" durch das kräftige Wort "muss" ersetzt worden wäre, Herr Staatssekretär!

Ein Auftragnehmer-Kataster, der im Gesetz verankert ist, bietet den Auftraggebern die Möglichkeit, auf Daten der Auftragnehmer zugreifen zu können, um eventuelle Verstöße – in welcher Form auch immer – aufzuzeigen und auch rasche Konsequenzen ziehen zu können.

Alles in allem ist mit dem vorliegenden Gesetz ein Qualitätssprung gelungen. Es ist als Erfolg zu werten, dass es statt zehn Vergabegesetzen nur mehr eines als Grundlage für die Vergabe von öffentlich-rechtlichen Aufträgen gibt. Es ist auch unbestritten, dass die Rechtssicherheit für alle Beteiligten einen höheren Stellenwert bekommen hat. Nicht unbedeutend sind auch mögliche Kostenersparnisse. Auf Grund der neuen Vergaberichtlinien können vielleicht 1 bis 2 Prozent eingespart werden, und dabei handelt es sich um beträchtliche Summen.

Interessieren würde mich allerdings, Herr Staatssekretär, wie unsere Bundesregierung mit diesem Bundesvergabegesetz EU-weit umgeht. Sie haben zwar vorhin in Ihrer Wortmeldung schon darauf hingewiesen, dass es akkordiert wäre, aber uns liegen Informationen vor, dass vor wenigen Tagen in Brüssel auch eine Änderung der EU-Vergaberichtlinien verhandelt wurde. Sollte jener Richtlinien-Entwurf, der dort auf der Tagesordnung gestanden ist, umgesetzt werden, dann würde das natürlich für unser Bundesvergabegesetz einen deutlichen Rückschritt bedeuten (Staatssekretär Morak: Darum ist es eine Kann-Bestimmung!), denn – das wollte ich gerade sagen – die EU-Regelungen sind eher so gestaltet, dass sie soziale und ökologische Standards bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen gar nicht zulassen.

Das würde bedeuten, dass das in die Zukunft gerichtete Bundesvergabegesetz, das wir heute beschließen, morgen unter Umständen seine Wertigkeit verloren hätte. Wir hoffen das nicht, und wir wünschen den Vertretern der Bundesregierung bei den Verhandlungen mit der EU alles Gute. Vielleicht kann dieses zukunftsweisende Bundesvergabegesetz auch in die EU-Richtlinien einfließen, sodass es dann zur Zufriedenheit aller zum Tragen kommen kann.

In diesem Sinne stimmen wir diesem Gesetz zu. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

13.35

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist somit geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall. – Danke.

Wir kommen damit zur Abstimmung.


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