Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 74

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Da der vorliegende Beschluss in dessen Artikel 14b eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes enthält, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. – Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Weiss und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Vorlage eines Berichtes über die Auswirkungen des Bundesvergabegesetzes vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (E/178 – BR/02)

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat beschlossen und die BAO, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Finanzstrafgesetz und das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz geändert werden (Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, AbgRmRefG) (666/A und 1128/NR sowie 6656/BR der Beilagen)

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (781 und 1129 sowie 6657/BR der Beilagen)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir kommen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz und

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 8 und 9 hat Herr Bundesrat Johann Kraml übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Johann Kraml: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Bericht des Finanzausschusses betreffend Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz liegt schriftlich vor, ich komme daher zum Beschluss:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


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