Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 75

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Der Bericht betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird, liegt ebenfalls schriftlich vor. Ich komme zum Beschluss:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Jürgen Weiss. – Bitte, Herr Bundesrat.

13.38

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das von der Bundesregierung im letzten Jahr gemeinsam mit den Ländern erarbeitete Verwaltungsreformpaket geht über die im Dezember beschlossenen Verwaltungsreform- und Deregulierungsgesetze weit hinaus. Beide nun zu behandelnden Gesetzesbeschlüsse gehören zu der langen Reihe jener Gesetzgebungsvorhaben, die als in vielen Gesetzen verstreute Einzelmaßnahmen derzeit in der Gesetzgebungspipeline sind.

Das Bundeshaushaltsgesetz verankert die bisher befristete Flexibilisierung der Haushaltsführung auf Dauer. Das ist ein gutes Beispiel, dass die Befristung von Gesetzen eine sinnvolle Regelungstechnik sein kann. Es macht auch Druck auf die Umsetzungsbereitschaft, wenn man weiß, man muss eine bestimmte Zeit von zwei, drei Jahren nutzen, um nachher zeigen zu können: Es geht und es bewährt sich.

Einer Anfragebeantwortung des Finanzministers im Nationalrat war zu entnehmen, dass von dieser Flexibilisierung bisher lediglich in sieben Organisationseinheiten Gebrauch gemacht wurde. Das ist verhältnismäßig wenig, und mich würde jetzt interessieren, Herr Staatssekretär, welche Perspektiven es gibt, diese Möglichkeit der flexiblen Haushaltsführung möglichst flächendeckend ausrollen zu können.

Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz rundet die im Bereich des Finanzministeriums vorgesehenen Reformen der Finanzämter-Struktur und der Vereinfachung ab, wobei die rechtsstaatliche Bedeutung des unabhängigen Finanzsenates die verwaltungsreformatorische Bedeutung deutlich übersteigt.

Im Begutachtungsverfahren wurde von den Ländern durchwegs die Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Zentralisierung bei einem Senat mit sieben Außenstellen in Zweifel gezogen. In besonders intensiver Weise wurde das vom Land Niederösterreich kritisiert, das ja keine eigene Finanzlandesdirektion hat. Es wurde verlangt, man möge im Interesse der Bürgernähe eine solche Außenstelle auch für Niederösterreich einrichten. Dem ist bisher nicht Rechnung getragen worden.

Dieses nun gefundene System eines einzigen Senates mit sieben Außenstellen ist ohne Zweifel eine Gratwanderung der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit. Darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Das Finanzministerium hat dafür gehalten, dass es billiger komme, Außenstellenleiter zu haben als mehrere Präsidenten unabhängiger Finanzsenate bei den Finanzlandesdirektionen. Diese Betrachtungsweise mag hier in Wien verständlich sein, weil mit der Funktion des Präsidenten womöglich gleich ein Dienstwagen und ein hohes Einkommen verstanden würde. (Bundesrat Gasteiger: Gaugg!) Es ginge natürlich auch schlanker, aber es ist zu respektieren, dass das Finanzministerium diesbezüglich eine andere Betrachtungsweise hat.

Aus der Sicht meines Landes gab es auch einen tragfähigen politischen Kompromiss: eine Lösung, die notwendig ist, um es an dieser Streitfrage nicht scheitern zu lassen. Wir stimmen daher beiden Gesetzesbeschlüssen zu. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.42


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