Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 81

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz geändert wird (1067 und 1100/NR sowie 6658/BR der Beilagen)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 und die Verordnung betreffend Regelung der Ausbildung zum Zahnarzt geändert werden (1068 und 1101/NR sowie 6647 und 6659/BR der Beilagen)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (1069 und 1102 sowie 6648 und 6660/BR der Beilagen)

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung aufgehoben wird (950 und 1103/NR sowie 6661/BR der Beilagen)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir kommen nun zu den Punkten 10 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 und die Verordnung betreffend Regelung der Ausbildung zum Zahnarzt geändert werden,

ein Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung aufgehoben wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 10 bis 13 hat Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatterin Ulrike Haunschmid: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Ihnen liegt der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz geändert wird, vor.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zweitens zum Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem


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