Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 82

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das Ärztegesetz 1998 und die Verordnung betreffend Regelung der Ausbildung zum Zahnarzt geändert werden. Der Bericht liegt Ihnen vor.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme drittens zum Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden. Auch dieser Bericht liegt Ihnen vor.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Auch der vierte Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung aufgehoben wird, liegt Ihnen vor.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Harald Reisenberger. – Bitte, Herr Bundesrat.

14.05

Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Ich beschäftige mich heute mit der KAG-Novelle, die durchaus von verschiedenen Seiten zu beleuchten ist, mit ihren positiven, aber – leider Gottes – auch negativen Seiten.

Gesundheit ist das höchste Gut auf Erden. Das ist ein alter Spruch, der oft gesagt wird. Dieses höchste Gut aber zu einem politischen Spielball werden zu lassen, kann man nur als Negation der Thematik oder politische Kleingeldsuche der übelsten Art beschreiben, und das ist wirklich etwas Schlimmes. Wenn ich mir auch in diesem Gesetz die eine oder andere Hopp-oder-Tropp-Regelung ansehe, die darin zu finden ist, Herr Staatssekretär, dann frage ich mich wirklich: Wo befinden wir uns? – Da gibt es etwas, was ich nach wie vor in keiner Weise nachvollziehen kann: Wenn man sich bei den Patienten mehr oder weniger das Geld dafür holt, um Kunstfehler der Ärzte zu versichern, dann kann mir niemand erklären, wie das auch nur im Mindesten logisch sein kann.

Das wäre im Prinzip so, als ob ich die Prämie für jemanden zahlen sollte, für den Fall, dass er mir mit dem Auto hineinfährt. Oder anders gesagt, es gibt ein paar Möglichkeiten, wie zum Beispiel Naturereignisse, die man gar nicht versichern lassen kann, oder wenn, dann sehr teuer. Oder vielleicht – wir leben ja Gott sei Dank in Österreich und nicht am Meer – lasse ich mich gegen Haifischangriffe versichern, also gegen etwas, mit dem ich eigentlich nicht rechnen muss. Aber wenn etwas passiert, dann sollte das doch in der Hand jener liegen, denen es passiert.

Ärzte sind auch nur Menschen, keine Frage. Ich sage immer: Wenn ein Metallarbeiter mit dem Werkzeug falsch hantiert, dann kann er ein neues Stück Metall, ein neues Arbeitsstück nehmen und es wieder gutmachen. Beim Menschen ist das schwieriger, aber die Möglichkeit eines Fehlers muss einem Arzt natürlich genauso zugestanden werden.


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