Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 86

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Anordnung anwenden und waren auch verpflichtet, diese vorrätig zu halten; der Bezug dieser Arzneimittel war Hebammen bisher jedoch nur auf Grund einer ärztlichen Verschreibung möglich. In der Praxis bedeutete das, dass die Hebamme das, was sie an Medikamenten brauchte und vorrätig halten musste, vorher vom Arzt verschreiben lassen musste. Das wird durch die vorliegende Novelle jetzt dahin gehend geregelt, dass die Hebamme berechtigt ist, die im Rahmen ihrer Berufsausübung benötigten Arzneimittel auf Grund einer eigenen Verschreibung in der Apotheke zu beziehen. Inhaltlich deckungsgleich müssen wir das natürlich auch im Rezeptpflichtgesetz ändern.

Ein weiterer Punkt im Hebammengesetz ist das Übereinkommen mit der Schweiz betreffend die gegenseitige Anerkennung der Ausbildung.

Ferner wurde eine Anpassung an die Praxis insofern vorgenommen, als die direkte Einhebung des Gremialbeitrages durch das Österreichische Hebammen-Gremium im Gesetz verankert wurde.

Zum Ärztegesetz wird meine Kollegin sprechen. – Ich darf nur noch erwähnen, zu welcher Änderung es durch das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung aufgehoben wird, kommt:

Wir haben seit 1960 das Gesetz über öffentliche Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung mit Polio-Oralimpfstoff. Bis zum Jahr 1999 wurde in Österreich Kindern ab dem vierten Lebensmonat eine Schluckimpfung mit diesen Poliovakzinen verabreicht. In bestimmten Fällen wurde aber diese Polio-Oralimpfung durch eine Impfung mit Salk-Impfstoff mittels Injektion ersetzt. Es gibt Studien, aus denen hervorgeht, dass auf Grund der Polio-Oralimpfung zum Beispiel in Amerika in acht bis zehn Fällen Impfstoff-Poliomyelitis, allerdings im Verhältnis 1 zu 800 000, aufgetreten ist, wobei ein direkter Zusammenhang zwischen der Schluckimpfung und der Lähmungserscheinung bestand.

Wir haben in Österreich eine Umstellung dahin gehend vorgenommen, dass die Polio-Impfung ab dem dritten Lebensmonat erfolgt und jetzt in eine Sechsfachimpfung integriert ist, die ebenso kostenlos ist und im Impfplan enthalten ist. Daher ist das bestehende Gesetz obsolet geworden.

Ich bitte Sie, diesen Änderungen im Gesundheitsbereich Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)

14.24

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. – Bitte, Herr Bundesrat.

14.24

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst ganz kurz auf die Ausführungen des Kollegen Reisenberger replizieren. (Ruf bei der SPÖ: Das denke ich mir!) Mir kommt es so vor, als ob das Programm für die SPÖ-Fraktion von Qualtinger geschrieben worden wäre (Bundesrat Gasteiger: Geh!): Sie wissen nicht, wohin, aber Sie glauben, Sie sind schneller dort!

Es begann schon beim ersten Tagesordnungspunkt: Sterbehospiz – positiv, aber dagegen. (Bundesrat Reisenberger: Ein bisschen mitdenken, dann wird es funktionieren!) Es ging so weiter bei der Novelle zum Krankenanstaltengesetz: positiv, aber dagegen; Entsendung eines Behinderten in die Ethik-Kommission: positiv, aber dagegen (Bundesrat Reisenberger: Sinnlos!); Schaffung einer Arzneimittelkommission: positiv, aber dagegen. – Meine Damen und Herren! Dazu kann man wirklich nur sagen: Qualtinger hat den Weg für die Sozialdemokraten vorgegeben oder ihr Programm geschrieben.

Man muss dazu aber noch etwas sagen – zumal Sie schon erkennen, dass all das positiv ist –: 30 Jahre lang hätten Sie Zeit gehabt, in diesem Bereich Veränderungen herbeizuführen! (Bundesrätin Haunschmid: Das können wir Ihnen nicht oft genug sagen! – Bundesrat Gasteiger: Das ist so langweilig! – Bundesrätin Haunschmid: Das müssen wir Ihnen immer


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