wieder sagen!)
30 Jahre, Herr Kollege Gasteiger, sind wirklich eine sehr lange Zeit. (Bundesrat Gasteiger: Sagt, was ihr das nächste Mal besser machen wollt, denn lang seid ihr eh nicht mehr da!)Meine Damen und Herren! Nun einige Anmerkungen zum vorliegenden Tagesordnungspunkt, zur Änderung des Krankenanstaltengesetzes:
Was die Aufnahme eines Behindertenvertreters in die Ethik-Kommission betrifft, so gehen meine Fraktion und ich davon aus, dass es sich da um einen sehr wichtigen Schritt handelt. Wir erachten ihn deshalb als wichtig und richtig, weil eben die Behinderten und deren Vertreter ihre Bedürfnisse am kompetentesten einbringen können und weil dies sicherlich auch ein notwendiges Signal – auch im Sinne einer Aufwertung – an jene Gruppe von Mitmenschen ist, mit denen es das Schicksal nicht so gut gemeint hat.
Der zweite wesentliche Punkt in dieser Novelle ist die Installierung einer Arzneimittelkommission, durch die es in Summe zu einer Senkung der Kosten, nämlich der Medikamentenkosten kommen wird, und zwar bei gleicher Qualität, also ohne dass ein Qualitätsverlust damit verbunden wäre.
Beides, meine Damen und Herren, die Entsendung eines Behindertenvertreters in die Ethik-Kommission und die Senkung der Medikamentenkosten, hat auch der SPÖ-Gesundheitssprecher im Nationalrat, Abgeordneter Lackner, als positiv bewertet. Alteriert hat sich Lackner – und heute eben Reisenberger – lediglich über den Behandlungsbeitrag in der Höhe von 0,73 € in der Sonderklasse.
Meine Damen und Herren! Gerade für die Schaffung einer Rechtssicherheit oder eines so genannten Rechtsschutzes nimmt sich wohl der Beitrag in der Höhe von 0,73 € mehr als gering aus. Hier, Herr Kollege Reisenberger, gehen Sie sowie Abgeordneter Lackner und die gesamte SPÖ-Fraktion sicherlich einen falschen Weg, und Sie verkennen auch die finanzielle Dimension.
Meine Damen und Herren! Ich sage das aus über 20-jähriger Berufserfahrung in der Versicherungswirtschaft. Ich kenne keinen Versicherungskunden, der nicht bereit ist, ein paar Cent auszugeben, um Rechtssicherheit, einen Rechtsschutz und eine Haftung ihm gegenüber zu erreichen. Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Sie irren sich deshalb, und Sie gehen da von falschen Dimensionen aus, weil Sie nicht bereit waren, sich die Relationen anzuschauen. Die Bereitschaft, für die Sonderklasse im privaten Bereich rund 1 200 € im Jahr auszugeben, ist in Österreich durchaus groß. Dagegen nimmt sich der Tagesbeitrag in der Höhe von 0,73 €, der noch dazu mit 28 Tagen limitiert ist, mehr als gering aus. Ich würde meinen, dieser Betrag ist eigentlich gar nicht nennens- oder erwähnenswert.
Meine Damen und Herren! Hier liegen nicht nur Kollege Reisenberger, der jetzt das Plenum verlassen hat, und Kollege Lackner, sondern die gesamte SPÖ falsch. Ich glaube vielmehr, Herr Kollege Gasteiger, Ihnen von der SPÖ geht es in dieser Causa nur um reine Fundamentalopposition. Fundamentalopposition geht Ihnen über alles! Fundamentalopposition kommt wieder einmal vor den Menschen, vor den Patienten. Das ist, so glaube ich, die einzige Erklärung für Ihre Haltung in dieser Frage.
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Erlauben Sie mir auch noch eine Bemerkung zur Änderung im Hebammengesetz! Hiebei handelt es sich auch um eine klare Regelung, durch die die Kompetenzen in Hinkunft eindeutig festgeschrieben werden, sowohl für die Hebammen, aber auch, was die Zuständigkeit der Ärzte betrifft. Hebammen dürfen nämlich auf Grund der vorliegenden Gesetzesnovelle jene Medikamente in den Apotheken beziehen, die sie für ihre Berufsausübung benötigen.
Daher, meine Damen und Herren, ist auch diese Gesetzesänderung als vernünftig zu betrachten. Es ist nicht so, wie es die SPÖ immer wieder darstellte und dabei die Hebammen gegen die Ärzte auszuspielen versuchte. Das war ein misslungener Versuch im Klassenkämpferstil, Berufsgruppen gegeneinander auszuspielen. Er hat auch nicht gefruchtet, denn
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