Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 88

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beide Berufsgruppen – Hebammen ebenso wie Ärzte – wissen sehr wohl, dass dies ein notwendiger Reformschritt ist.

Meine Fraktion wird daher diesen Vorlagen gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.31

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Waneck. – Bitte, Herr Staatssekretär.

14.31

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich bin sehr dankbar dafür, dass heute ein paar Begriffe genannt wurden, die offensichtlich noch immer nicht verstanden werden. Wenn sie hier nicht verstanden werden, dann sind sie natürlich dazu geeignet, in der Öffentlichkeit missverständlich interpretiert zu werden. Es ist schade, dass Herr Abgeordneter Reisenberger jetzt nicht im Saal ist, weil ich ihm das gerne sozusagen erklärt hätte, aber ich nehme an, es wird ihm mitgeteilt werden.

Er hat in seiner Rede die Begriffe "Kunstfehler" und "verschuldensunabhängig" in einen Topf geworfen beziehungsweise den Unterschied zwischen diesen Begriffen nicht verstanden. Es ist völlig klar: Bei einem Kunstfehler liegt das Verschulden einer bestimmten Person oder eines Teams oder wessen auch immer vor, jedenfalls aber ein erkennbares, mit den Folgen des Gesetzes zu ahndendes Fehlverhalten. – Das ist ein Kunstfehler. Für diesen Bereich haben wir in Österreich eine ausgezeichnete Rechtsprechung, und das funktioniert auch. Wir haben auch entsprechende Institutionen, mit denen auch im Wege von Schiedsverhandlungen, wenn es kompliziert wird – und bei medizinischen Fragen handelt es sich um komplizierte Fragen –, den Patienten sehr wohl und auch rasch – und das seit vielen Jahren – zu ihrem Recht verholfen wird.

Der andere Bereich ist verschuldensunabhängig. Verschuldensunabhängig heißt, dass man einen Schuldigen nicht ausfindig machen kann, obwohl klar ersichtlich ist, dass der Betroffene einen Schaden erlitten hat. Dafür wurde diese neue Regelung geschaffen. – Ich strapaziere jetzt nicht die 30 Jahre einseitige Herrschaft im Sozialwesen, sondern ich strapaziere 30 Jahre Juristentag: Als ich dort diese Lösung zum ersten Mal präsentieren konnte, bin ich dort – im Gegensatz zur Opposition – nicht auf Kritik gestoßen, sondern die Teilnehmer haben mir applaudiert und gesagt, sie hätten 30 Jahre lang ergebnislos diskutiert, wie etwas in dieser Richtung gemacht werden könnte, und jetzt kommt jemand und erreicht das in acht Monaten! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Da ich ein Pragmatiker und nicht nur ein Theoretiker bin, weiß ich, dass eine Lösung, die endlich einmal ins Haus steht und umgesetzt wird, natürlich Korrekturen und einer Verbesserung bedarf. Aber ich muss einmal etwas tun, und ich muss dann darüber sprechen. Einer dieser Fehler ist jetzt korrigiert worden, nämlich dass eine Patientengruppe aus meiner Sicht völlig irrationalerweise ausgegliedert war. Das war aber ein Fehler der Artikel 15a-Vereinbarung, und ich bin sehr dankbar, dass das von den Bundesländern erkannt wurde und dass man das korrigieren konnte. – So weit dazu.

Jetzt noch zu einem weiteren Irrtum, und zwar bezüglich der Medikamente: Medikamentenkommissionen – das wurde von einer Vorrednerin schon angeschnitten – hat es in einigen Bereichen schon gegeben, vor allem in privaten Spitälern, vor allem auch in Spitälern, die privat und gemeinnützig sind – auch diese fallen nämlich unter die privaten Krankenanstalten –, weil sie auf Grund einer deutlichen Schlechterstellung in der finanziellen Zuwendung schon seit vielen Jahren gezwungen waren, ökonomisch zu handeln, und zwar so ökonomisch zu handeln, dass sie die gleiche Leistung bieten. Das lässt sich heutzutage anhand des LKF-Systems bestens beweisen: Wenn jemand für dieselbe Leistung auch die gleichen Punkte erbringt, dann hat er die Leistung erbracht – hat unter Umständen aber trotzdem ökonomischer gehandelt.


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