Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 98

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gehen und das mehr von der Konsumentenseite her zu betrachten! Da kann man es sich nicht so einfach machen, Herr Kollege Grillitsch, und sagen: Das ist ein Thema, mit dem missbraucht wird, mit dem manipuliert wird, mit dem die öffentliche Meinung manipuliert wird. – Ich glaube, diese berechtigte Sorge der Bevölkerung vor der Gentechnologie ist genauso berechtigt wie jene vor der Atomtechnologie. Und immer geht es um diesen einen Kern. (Beifall der Bundesräte Dr. Aspöck und Dr. Nittmann. )

Die vorliegende Novelle zu diesem Gentechnikgesetz ist eine Adaptierung – das wird wahrscheinlich auch der Herr Staatssekretär so sehen –, um das EU-Recht zu implementieren oder um eine entsprechende EU-Rechtsregelung umzusetzen. Das ist in einigen Fällen – zu Ihrem Erstaunen sage ich das jetzt – positiv, nämlich hinsichtlich der Verfahrensvereinfachungen und der Deregulierungsbestimmungen. Aber das Problem ist – ich mache das nicht gerne, denn ich springe auf keinen Zug auf, von dem ich nicht weiß, wohin er fährt –, dass nach wie vor das EU-weite Kennzeichnungsrecht fehlt.

Bei einer solch riskanten Technologie – solch riskanten Technologie! – ist es einfach angebracht, die Verfahren transparenter zu machen und auch die Öffentlichkeit daran zu beteiligen. Zu Ihrem Vertrauen in die Lebensmittelagentur kann ich nur sagen: Gott in Ehren, aber die Lebensmittelagentur ist mit Sicherheit nicht der Schutzgarant.

Trotzdem bin ich froh, dass wir heute – alle vier Fraktionen – ein Moratorium ... (Zwischenruf des Bundesrates Grillitsch. ) – Nein, Herr Kollege Grillitsch! Sehen Sie, Herr Kollege Grillitsch, das ist unser Unterschied: Ich weiß es nicht, aber Sie wissen es. Sie sagen: Wir in der Landwirtschaft machen alles richtig, seit 20 Jahren haben wir den richtigen Weg beschritten! – Das haben Sie gesagt. Dann hätten wir aber in den letzten 20 Jahren nie irgendwelche Landwirtschaftsskandale gehabt! Ich sage das nicht! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Grillitsch: Sie verunsichern! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Schweine-Skandal, Skandal beim Hühner-Fleisch und so weiter und so fort!

Ihr, aber auch von mir sehr geschätzter EU-Kommissar Fischler hat eine Philosophie, die Sie sich auch ein bisschen auf Ihren Lippen zergehen lassen könnten. Er sagt: Bio-Landbau und Gentechnik in der Landwirtschaft als Nebeneinander sind problematisch. Wir brauchen größere Flächen, weil die Gefahr der Verunreinigung extrem ist. Nun kommt die EU und erklärt – wir haben heute schon eine Zahl gehört – die Grenzwerte: Bei Raps sind es 0,3 Prozent, bei den Pflanzen 0,5 Prozent, und die Bio-Bauern sagen: Nein, das geht nicht! – Und diejenigen, die sagen: 0,1 Prozent muss der Grenzwert sein!, vertreten Sie!?

Die gentechnikfreien Zonen kleinräumig einzurichten, das wird nicht funktionieren, das wissen Sie auch. Aber auf all das gibt diese Novelle hier keine Antwort, und deshalb hätten wir uns gewünscht, in einem breiteren Ausmaß auf all diese Fragen, wie das jetzt weitergeht – nicht weil wir es wissen, Herr Kollege Grillitsch; Sie wissen es, wir wissen es noch nicht –, einzugehen, und deshalb hätten wir viel lieber in einem wesentlich breiteren Dialog diese Risken, diese Verunsicherungen, auch die Überlegungen, wie schütze ich Konsumenten tatsächlich, erörtert und hätten einen größeren Wurf gemacht als nur eine kleine Adaptierung zum EU-Recht. Nun springen wir auf einen Zug auf, von dem ich nicht weiß, wohin er geht.

Trotzdem ein Dankeschön an alle Fraktionen, dass wir zumindest hinsichtlich des Moratoriums diesen überlegten Weg gehen – diesen überlegten Weg gehen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dr. Nittmann. )

15.15

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Lindinger. – Bitte.

15.15

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Bernd Lindinger (Freiheitliche, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Die heute zu beschließende Novelle soll EU-Recht umsetzen. Es sind im Wesentlichen Deregulierungsbestimmungen, die der Verfahrensvereinfachung dienen sollen.


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