Damit Sie auch wissen, um welche Zahlen es sich handelt, sage ich Ihnen Folgendes: Es handelt sich praktisch um Veränderungen im Bereiche der Sicherheitseinstufungen. Da hat es seit 1995 insgesamt 421 Verfahren gegeben, wobei kein Einziges in der höchsten Sicherheitsstufe, drei in der dritten Stufe und die meisten in der untersten Stufe waren.
Es ist nunmehr auch auf Grund eines wissenschaftlichen Ausschusses die Stufeneinteilung und Einreichung geregelt, vor allem wenn es sich um Stufe 3, was wahrscheinlich fast nicht vorkommen wird, und um Stufe 4 handeln würde, dass die Einstufung überprüft wird. Das heißt, all das sind Verfahrensmaßnahmen.
Noch eine Besserung hat es gegeben, zu der heute eine leise Kritik angeklungen ist, nämlich die Beteiligung der Öffentlichkeit, die früher zum Beispiel nur über schriftlichen Antrag möglich war, heute kann jeder teilnehmen. Auch das ist eine wesentliche Verbesserung, um Transpa-renz herzustellen.
Damit ist der Zweck der Novelle nicht nur die rechtliche Anpassung, sondern auch die Notwendigkeit, sich nach dem Stand von Wissenschaft und Technik mit dem Ziel der Aufrechterhaltung des hohen Niveaus in Österreich gesetzlich abzusichern und diesen fortzusetzen.
Die zweite Sache, das Moratorium, nehme ich gerne als Auftrag nicht nur des Nationalrates, sondern auch des Bundesrates an, sich mit den in diesem Antrag formulierten Wünschen an die Bundesregierung zu identifizieren.
Ich kann all das voll unterstützen, und wir werden alles dazu beitragen. Ich darf darauf hinweisen, dass wir in Bezug auf EU-Kennzeichnung sehr wohl tätig sind. Es gab gestern diesbezüglich EU-Verhandlungen im Europäischen Parlament. Der Umweltausschuss hat sich den österreichischen Forderungen nach umfassender technologischer Kennzeichnung angeschlossen. (Beifall des Bundesrates Dr. Nittmann. ) Wir treten auch dafür ein, dass die neue Freisetzungsrichtlinie streng umgesetzt wird beziehungsweise weiterhin alle Anträge, wenn nicht überhaupt abgelehnt, so doch überaus kritisch geprüft werden.
Das heißt, wir nehmen da eine ganz strenge Position ein. Wir haben zum Beispiel auf Grund der Studie in Oberösterreich auch gesehen, dass eine regionale Freisetzung zu Versuchszwecken in Österreich praktisch undurchführbar ist, sodass es zweckmäßig wäre, Österreich generell zur genfreien Zone zu erklären.
Noch etwas darf ich sagen: In der parlamentarischen Diskussion wurde auch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit oft kritisiert. Sie hat bereits kurze Zeit nach ihrer Errichtung ihre volle Wirksamkeit und Berechtigung durch die zuletzt genannten Umstände bewiesen, und ich glaube, auch diesbezüglich sind wir den richtigen Weg gegangen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
15.27
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Daher ist die Debatte geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Bitte.
Berichterstatter Dr. Klaus Peter Nittmann: Ich wollte nur sagen, die Bedenken, die vorgetragen wurden, sind sicherlich gewichtig. Ich ersuche die SPÖ aber dennoch, dem Beschluss des Nationalrates die Zustimmung zu geben.
Ich möchte auch fairerweise sagen, dass Kollege Kraml Recht hat. In Oberösterreich ist es tatsächlich so, dass der Antrag auf Einrichtung gentechnikfreier Zonen in Oberösterreich bis jetzt am Einspruch der ÖVP gescheitert ist. Das muss man sagen. (Beifall bei Bundesräten der Freiheitlichen und der SPÖ sowie Beifall des Bundesrates Schennach. )
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