Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 102

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Lindinger, Grillitsch, Kraml und Schennach auf Fassung einer Entschließung zur Aufrechterhaltung des Gentechnik-Moratoriums vor.

Ich lasse jetzt über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher angenommen. (E/179-BR/02)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz, das ATP-Durchführungsgesetz, das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz, das Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, und die Vollzugsanweisung betreffend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten (Tierkörperverwertung) geändert werden (1036 und 1107/NR sowie 6663/BR der Beilagen)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz und das Tierseuchengesetz (TSG) geändert werden (1046 und 1108/NR sowie 6664/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz, das ATP-Durchführungsgesetz, das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz, das Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, und die Vollzugsanweisung betreffend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten geändert werden, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden.

Die Berichterstattung über die Punkte 15 und 16 hat Herr Bundesrat Weilharter übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Engelbert Weilharter: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz, das ATP-Durchführungsgesetz, das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz, das Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, und die Vollzugsanweisung betreffend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten (Tierkörperverwertung) geändert werden.


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