Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 103

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Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, sodass ich auf einen inhaltlichen Vortrag verzichten und mich auf die Antragstellung beschränken darf.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme gleich zum Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz und das Tierseuchengesetz (TSG) geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf die Antragstellung beschränken darf.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vortage am 4. Juni 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Wir gehen nun in die Debatte ein, die, wie gesagt, über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Todt. – Bitte.

15.32

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Tierärztegesetz wurden die Änderungen gemeinsam mit der Interessenvertretung vorbereitet. Es wurden Regelungen getroffen, denen wir ohne weiteres auch zustimmen können.

Beim Fleischuntersuchungsgesetz und beim Tierseuchengesetz hat es die Bundesregierung verabsäumt, das Veterinärrecht sowie das Konsumentenschutzgesetz grundsätzlich neu zu regeln. Da gibt es eine Reihe von Problemen, über die nicht diskutiert wird. Ich möchte Sie an Vorfälle erinnern, die vor kurzem passiert sind, und zwar wurden 120 Tonnen minderwertiges Fleisch aus Tschechien und aus Polen illegal importiert, umetikettiert und als Biofleisch in Österreich mit Bauernhofgarantie verkauft. Das war in Martinsberg. (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. ) – Das habe ich nicht behauptet, es waren sicherlich Ihnen nicht unbekannte Betriebe, die Ihnen durchaus auch nahe stehen.

Die Zollfahndung ermittelt, Strafanträge wurden gestellt. Ich frage mich, was uns Konsumenten das Veterinärrecht und das Fleischuntersuchungsgesetz eigentlich bringen. Gibt es nach diesem Gesetz dann mehr Kontrollen? Wird sichergestellt, dass es zu solchen Umetikettierungen nicht mehr kommen kann? – Auch die von Ihnen viel gerühmte Ernährungsagentur wird nichts ändern.

Es gibt jetzt aktuelle Beispiel in Bezug auf den Nitrofen-Skandal. Dieser zeigt eigentlich den Kompetenzwirrwarr in Österreich und ein paar Fakten auf. Einige 100 Kilo Nitrofen verseuchtes Putenfleisch wurden nach Österreich importiert. Eine Tiroler Firma hat im Jänner und im Februar die Nitrofen-Puten importiert. Laut einem Sprecher des Niedersächsischen Agrarministeriums muss davon ausgegangen werden, dass das Fleisch kontaminiert war. Es wurde untersucht, wir wissen aber nicht, ob die Nitrofen-Puten zu Schnitzel oder zu Wurst verarbeitet wurden. In Anbetracht dieser Untersuchungen teilt der Geschäftsführer der Ernährungsagentur, Walter Schuller, den österreichischen Konsumenten lapidar mit – ich zitiere –: Es wird schon keiner tot umfallen bei einmaligem Genuss von Nitrofen-Fleisch. – Das sagt der Geschäftsführer der Ernährungsagentur, also derjenige, der für die Kontrollen verantwortlich ist, damit die Konsumenten Lebensmittel gesund verzehren können. (Bundesrat Reisenberger: Da müssten die Bauern sofort aufsteigen! An euch bleibt es hängen! – Bundesrat Freiberger: Das ist ein Skandal!)


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