Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 108

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Es geht in meiner Sache nur um das Fleischuntersuchungsgesetz, das ich als Unternehmerin und auch als Touristikerin natürlich sehr begrüße, weil es uns doch einen enormen Schutz bietet und weil dadurch auch gewährleistet ist, dass die Kontrolle lückenlos stattfindet. Ich meine, dass das wichtig ist. Wenn Sie die letzten Meldungen von heute gehört haben, dann werden Sie mir Recht geben, wenn ich sage, dass es gar nicht schnell genug gehen kann, dass dieses Gesetz verabschiedet wird, damit eine lückenlose Fleischuntersuchung durchgeführt werden kann.

Ich begrüße selbstverständlich auch die Errichtung der neuen Agentur, mit der wir auch sichergestellt bekommen, dass von der Scholle bis hinauf das Beste für uns getan wird und daher gewährleistet wird, dass der "Feinkostladen Österreich" total geschützt wird. Ich glaube, ich brauche Ihnen allen nicht zu sagen, denn das wissen wir alle – auch die Sozialdemokratie wird mir da zustimmen –, dass der "Feinkostladen Österreich" für uns eines der größten Aushängeschilder, und zwar auch auf dem Tourismussektor, in den weiten Gebieten der Welt ist. Abgesehen davon haben wir auch hervorragende Leute, die dafür arbeiten.

Ich halte dieses Gesetz auch im erweiterten Schritt für wichtig, auch wenn Kritik von der Sozialdemokratie wegen der Aufhebung des Bazillenausscheidergesetzes gekommen ist, bezüglich welcher ich von meinen Kollegen erfahren musste, dass da eine Hetzkampagne von Seiten der Sozialdemokratie stattgefunden hat beziehungsweise aufgewiegelt worden ist, weil wir das Bazillenausscheidergesetz abgeschafft haben. Da darf ich Sie beruhigen: Es ist im Fleischuntersuchungsgesetz, das heißt, im Fleischhygienegesetz stärker als je verankert. Es kann nämlich in Österreich niemand mehr, nicht einmal ein Bediensteter, ohne ärztliches Zeugnis eine Arbeit antreten.

Aber eines muss ich zugeben: Es wird durch die Kontrolle natürlich der Unternehmer mehr gefordert, weil er die Verantwortung voll zu übernehmen hat dafür, dass er auch gesunde Mitarbeiter beschäftigt. Das ist natürlich eine zusätzliche Aufgabe und bestimmt auch ein Risiko für den Unternehmer. Aber ich glaube, da gehen wir einen gemeinsamen Weg.

Meine Damen und Herren! Ich bin zuversichtlich, dass wir mit diesen Regelungen auch das wieder vom Tisch bekommen, was heute in den Medien steht, nämlich dass die Untersuchungen in den Großmärkten ergeben haben, dass es immer wieder passiert, dass schlechtes Fleisch und schlechte Ware in den Verkaufsläden sind, und zwar ausländisches Fleisch.

Daher ist es ein Gebot der Stunde, darüber nachzudenken und daranzugehen, dass wir da unsere Verantwortung wahrnehmen, nämlich dass wir selbst uns davor schützen. Das heißt in erster Linie – das ist ein Appell! –, vorwiegend österreichische Ware zu kaufen, österreichische Ware zu genießen. Dann kann so etwas nicht passieren, und dann werden auch mehr ausländische Waren von der Bildfläche verschwinden.

Ich bedanke mich für dieses großartige Gesetz im Namen aller meiner Kollegen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.56

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte über diese beiden Punkte ist somit geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die getrennt erfolgt.

Wir stimmen zuerst ab über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz, das ATP-Durchführungsgesetz, das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz, das Bundesgesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, und die Vollzugsanweisung betref


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