Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 109

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fend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten (Tierkörperverwertung) geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz und das Tierseuchengesetz (TSG) geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Dringliche Anfrage

der Bundesräte Albrecht Konecny und KollegInnen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend unglaublichen Postenschacher auf Kosten der SteuerzahlerInnen (1938/J-BR/02)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun – da der Herr Bundesminister schon da ist, schon zwei Minuten vor 16 Uhr – zur Verhandlung der dringlichen Anfrage der Bundesräte Konecny und KollegInnen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend unglaublichen Postenschacher auf Kosten der SteuerzahlerInnen.

Diese dringliche Anfrage ist in der Zwischenzeit allen Bundesräten zugegangen. Es erübrigt sich daher eine Verlesung durch die Schriftführung.

Ich bitte Herrn Bundesrat Konecny als Anfragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort zu ergreifen. – Bitte.

15.59

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben uns mit dieser dringlichen Anfrage in eine Diskussion eingeschaltet, die sich seit gut zwei Wochen nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern in zunehmendem Maße auch innerhalb der Regierungsparteien, namentlich innerhalb einer Regierungspartei, in großer Breite und mit in dieser Auseinandersetzung, die wir heute hier führen, wohl kaum überbietbarer Schärfe abspielt.

Die Bundesgesetzgebung hat vor geraumer Zeit die Weichen gestellt, um aus der bisherigen Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und der bisherigen Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten ein einheitliches Institut zu machen. Dafür wurde eine Fülle guter und berücksichtigungswürdiger Argument vorgebracht, nicht zuletzt jenes, dass es hiebei zu einer Verwaltungsvereinfachung und zu einer beträchtlichen Einsparung kommen werde.

Es war klar – manchmal sind sogar wir bereit, an das Gute in dieser Regierung zu glauben, auch wenn die Enttäuschung immer auf dem Fuß folgt –, dass naturgemäß eine neue Leitung dieses geeinten Institutes gefunden werden muss. Der Verdacht, dass auch hier das, was in der österreichischen Bevölkerung und in den österreichischen Medien "Umfärbung" genannt wird, stattfinden wird, war zwar nicht ganz von der Hand zu weisen, aber man meinte, dass man vielleicht doch einmal auf Seiten der Regierungsparteien zu einer anderen Vorgangsweise kommt. Doch daran war von allem Anfang an ganz offensichtlich nicht gedacht. Deshalb haben sich Personen – unter ihnen auch, ausweislich eines schriftlichen Protokolls und ausweislich einer in


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