Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 112

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ich nicht behaupten –, die Interessen des Volkes vertritt, ist offensichtlich nicht mit dem zufrieden (Bundesrat Dr. Nittmann: Das sagt der Vertreter der sozialistischen Nehmerfraktion!), was ihm die innerbetrieblichen Regelungen der Pensionsversicherungsanstalt anbieten, und hat so seine Vorstellungen von einem Sondervertrag, der eine ordentliche Zuwaage enthalten soll. (Bundesrat Dr. Nittmann: Da hat Vranitzky auch Erfahrungen mit seinem Sondervertrag gemacht!)

Sie haben Recht, nur: Es ist nicht wahr, aber es macht nichts, denn es geht um etwas ganz Anderes. Das macht auch nichts. Aber Sie haben einen Zwischenruf gemacht, der sogar im Protokoll stehen wird. Sie werden es in Ihrer Biographie erwähnen können. (Bundesrat Dr. Nittmann: Das war nichts Anderes! Da können Sie Schmäh führen so viel Sie wollen, Herr Schmalzbrot-Professor!)

Kollege Gaugg hat damit ein Ansinnen gestellt, das naturgemäß auch in den Regelungen vorgesehen ist. Dass sich im Zuge der Neuregelung des Sozialversicherungswesens das Zustimmungserfordernis von einer großen, breiten Versammlung im Hauptverband auf die Geschäftsführung verlagert hat, mag man ja für einen Zufall halten, aber möglicherweise haben wir es in Wirklichkeit mit einer "Lex Gaugg" zu tun, die man damals schon vorsorglich beschlossen hat, damit den Akt ja niemand Falscher in die Hand bekommt.

Es geht sicherlich auch darum, welche Qualifikationen für diese Funktion vorliegen. Herr Bundesminister! Wir fragen Sie daher natürlich, wie jemand, der sich um eine Funktion dieses Ausmaßes und dieser Bedeutung bewirbt, entsprechende Voraussetzungen für etwas mitbringt, wofür auch – in der Ausschreibung ist das gestanden – Leitungserfahrung und Ähnliches erforderlich ist.

Ich erwähne nur am Rande, dass es in der Sozialversicherung und daher auch in diesem Institut eine Dienstprüfung, die B-Prüfung gibt, vor der sich jeder, der in diesem Bereich tätig ist, zu Recht fürchtet, weil sie eine der schwierigsten Prüfungen, die es im Dienstbereich gibt, ist, die aber selbstverständlich die Voraussetzung dafür ist, dass jemand in die Spielklasse aufsteigt, aus der heraus er sich dann um Leitungsfunktionen bewerben kann. Ich brauche nicht hinzuzufügen, dass Kollege Gaugg diese Prüfung naturgemäß nicht gemacht hat. Er hat sich natürlich qualifiziert, denn er hat Folgendes bewiesen: Buchstabieren kann er, von A bis Z, und zu N und I ist ihm auch noch etwas eingefallen. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Schennach. )

Soweit die gewissermaßen verfahrensrechtlichen Themata.

Kollege Gaugg ist ganz offensichtlich nicht nur jemand, der sein Butterbrot von beiden Seiten beschmiert und der schaut, ob man auf der Rinde auch noch ein bisschen Butter unterbringen kann (Bundesrat Dr. Nittmann: Er hat wenigstens keine Butter auf dem Kopf, Herr Professor!), sondern er ist auch jemand, der eine bestimmte, ihm vielleicht gar nicht bewusste Rolle in einem Machtspiel innerhalb der FPÖ spielt. So hat zum Beispiel Frau Riess-Passer, die Ihnen als Ihre Parteivorsitzende nicht ganz unbekannt sein dürfte, zur Causa Gaugg gesagt, natürlich wisse Jörg, was das eine Woche vor dem Parteitag für sie bedeutet, und außerdem wollte er unbedingt, dass Gaugg diesen Job bekommt, aber diesmal werde sie sich das nicht mehr gefallen lassen. (Bundesräte der SPÖ halten Kopien von Zitaten in die Höhe.)

Für die weitsichtigen Kollegen halten es meine Parteifreunde hoch. Die Kurzsichtigen können auch gerne ein persönliches Exemplar haben.

Ich sage es noch einmal: Das hat niemand aus der SPÖ gesagt, sondern das ist eine Feststellung, die Frau Riess-Passer getroffen hat. Sie wird wissen, warum. Wir können an Frau Riess-Passer in ihrer Eigenschaft als Bundesparteivorsitzende keine dringliche Anfrage stellen, und als Vizekanzlerin hat sie das nicht gesagt. Da hätte sie ja "der Herr Landeshauptmann von Kärnten" sagen müssen und nicht "der Jörg".

Es bleibt also Ihnen überlassen, das zu erfragen. Ich weiß nicht, ob die Geschäftsordnung des Bundesparteitages der FPÖ dringliche Anfragen vorsieht. (Zwischenruf des Bundesrat Dr. Böhm. ) – Herr Kollege Böhm! Wenn es Sie wirklich interessiert, dann stellen Sie diese An


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