Sehr geehrter Herr Professor! Ich halte daher manche Diskussionen um angebliche Gehälter, die Herr Kollege Gaugg bekommt, durch von Ihnen apostrophierte Experten der Sozialversicherung wie zum Beispiel den ehemaligen Vorsitzenden des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für nicht seriös.
Wenn jemand – so wie Sie es sagen – aus Ihrer Sicht ein Experte des Sozialversicherungswesens ist, dann sollte er eigentlich so kurz nach Zurücklegen seiner Funktion die Dienstordnung nicht so weit vergessen haben, dass er in der Diskussion die Höhe von Abzügen – ähnlich wie Abgeordnete dieses Hohen Hauses – nicht kennt, obwohl sie in der Sozialpartnerschaft klar verankert sind.
Ich kann mich daher des Eindrucks nicht erwehren, dass es hier um die Person von Herrn Kollegen Gaugg und nicht um einen Bewerber, der gleich zu behandeln ist wie sehr viele andere auch, geht. Ich sage aber gleich dazu: Es hat auch noch andere Diskussionen, nämlich um die Inkompatibilität von Dienststellungen, Aufsichtsratstätigkeiten und Nebentätigkeiten anderer Bewerber in der Öffentlichkeit gegeben.
Ich habe einen zweiten angesehenen Universitätsprofessor Österreichs, der im Übrigen wie Heinz Mayer auch nicht im Ruf steht, Gefälligkeitsgutachten für die Republik zu erstellen, gebeten, mir diese Fragen zu erläutern. Ich sage es in aller Klarheit: Es gibt eine Reihe von Beschwerden aus dem ärztlichen Bereich, dass dort Nebentätigkeiten im Einklang zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber ausgeübt werden, die sich auch aus meiner Sicht zum Nachteil der Versicherten auswirken. Dies mündet in der Praxis in Beschwerden, und ich hätte höchstes Interesse daran, dass diese Nebentätigkeiten endlich eingestellt werden.
Ich als Aufsichtsbehörde habe allerdings nicht das Recht, das zu verlangen. Dieses Recht hat nur die Pensionsversicherungsanstalt ihren Dienstnehmern gegenüber. Ich habe daher diese Frage jetzt auch relevieren und feststellen lassen, ob ich nicht unter Umständen doch als Aufsichtsbehörde in jenen Punkten, in denen Neubesetzungen stattfinden, auch gewisse Rechte bekomme. Im ärztlichen Dienst gibt es sehr viele Beschwerden von österreichischen DienstnehmerInnen, die in Begutachtung stehen und die sich oftmals schlecht und in ihrer Behandlung nicht als Patienten, sondern als Untertanen und oftmals noch schlechter behandelt fühlen. Wenn ich mir die Beschwerden, die mir und auch innerhalb der Volksanwaltschaft dem ehemaligen SPÖ-Klubobmann Dr. Kostelka vorgelegt werden, ansehe, möchte ich versuchen, hier einiges abzustellen.
Es gibt eine Reihe von solchen Nebentätigkeiten, die, wie ich glaube, nicht nachvollziehbar sind: etwa einerseits Gemeindearzt und andererseits privater und öffentlicher Begutachter zu sein. (Bundesrat Dr. Böhm: Unvertretbar!)
Ich kann Ihnen ein persönliches Beispiel nennen, das nachvollziehbar ist: Ich habe innerhalb von drei Wochen von ein und demselben Gutachter für die private Krankenversicherung, die Zusatzversicherung und für die öffentlich-rechtliche Versicherung bezüglich meines Arbeitsunfalls um 32 Prozent unterschiedliche Beurteilungen über meine bleibende Invalidität bekommen.
Ich glaube daher, Sie werden mir Recht geben, dass, wenn solche Unterschiede in der Begutachtung von ein und derselben Person im gleichen Fall möglich sind, solche Doppelverwendungen im ärztlichen Bereich kontraproduktiv sind. Auch das Verständnis der Österreicherinnen und Österreicher für das Begutachtungssystem der Pensionsversicherungsanstalten wird genauso wie im Bereich der Bundessozialämter in meinem Bereich nicht erbracht werden.
Ich bin daher nicht unglücklich darüber, dass Sie diese Frage aufgeworfen haben, sondern nehme dies zum Anlass, mir mit einem Rechtsgutachten, das ich in Auftrag gegeben habe, auch diese Frage von einem unumstrittenen Fachmann in diesem Bereich erhellen zu lassen, um dann – wenn ich dieses Gutachten habe – als Aufsichtsbehörde vielleicht mehr für die Versicherten tun zu können, als ich es heute kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)
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