Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 120

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einberufen!)   – Ich auch nicht. Ich habe bis heute noch nicht einmal ein Protokoll – das sage ich Ihnen auch dazu –, sondern ein Abgeordneter Ihrer Fraktion des österreichischen Nationalrates hat mir das ihm in der 104. Sitzung übermittelte Protokoll in den Couloirs des Parlaments zum Lesen gegeben.

Es wies allerdings einen entscheidenden Unterschied zu dem Faksimile auf, das Sie heute hier in Ihrer Anfrage vorlegen: Es hatte nämlich oben noch eine Zeile mit einer Faxnummer von der Stelle, von der aus es offensichtlich übermittelt worden war, wenn ich mich richtig daran erinnere. – Das möchte ich der Vollständigkeit halber auch noch hinzufügen.

Ich sage auch in aller Klarheit, weil Sie mich gefragt haben, ob ich rechtliche Schritte unternehme: Wenn mir jemals jemand namentlich bekannt wird, der dieses Protokoll oder angebliche Protokoll – über den Wahrheitsgehalt habe ich mich schon mehrfach eindeutig und klar geäußert – verfasst hat, werde ich mich selbstverständlich mit allen Individualrechten – ganz egal, welcher Fraktion des Nationalrates oder welcher sonstigen Gruppierung der Betreffende angehört – zur Wehr zu setzen wissen.

Ich sage aber auch sehr deutlich, dass ich selbstverständlich privat einen Rechtsvertreter beauftragt habe, die entsprechenden Presseartikel dahin gehend zu bewerten, ob sich im Lichte dieses "getürkten" Dokumentes Klagefähigkeiten ergeben oder nicht, und wenn die entsprechenden Bewertungen vorliegen, habe ich nach dem österreichischen Presserecht und nach Einhaltung der entsprechenden Fristen das Recht, meinem subjektiven Rechtsempfinden Nachdruck zu verleihen.

Ich betone das, denn ich denke nicht daran, mich einerseits für Dinge in die Öffentlichkeit zerren zu lassen, die ich im Rahmen meiner gesetzlichen Verpflichtung, also im Rahmen des ASVG wahrgenommen habe, und auf der anderen Seite Interpretationen unterstellt zu bekommen, die mit der tatsächlichen Sachlage aus meiner Sicht nichts zu tun haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nein dazu, dass Sie auch der Firma Jenewein einiges übermittelt haben ... (Bundesrat Konecny: Moment! Kommen Sie noch auf unsere Fragen zurück oder haben Sie den Herrn Wetscherek absichtlich ...?) – Nein! Ich bin noch immer beim sonstigen Teil! Ich werde dann selbstverständlich die Fragen der Reihe nach beantworten. Nur Geduld! Wenn ich richtig informiert bin, habe ich genügend Zeit (Bundesrat Konecny: Sie haben jede Menge Zeit! So lange, bis Sie sich in einen Wirbel hineingeredet haben!), endlich meinen Standpunkt darzulegen, dass er auch nachvollziehbar wird und nicht mehr geeignet ist, in der Öffentlichkeit anders dargestellt zu werden, als er tatsächlich ist.

Ich habe hier von meinen Mitarbeitern etwas von Karl Haas, Vorsitzender des Überleitungsausschusses, bekommen. Darin heißt es: An den Überleitungsausschuss vom 27. Mai 2002 zum Tagesordnungspunkt 12: Überantwortete Bestellung des Leitenden Angestellten und des Leitenden Angestelltenarztes der Pensionsversicherungsanstalt sowie der Ständigen Stellvertreter. Abschlussbericht. – Ich nehme an, dass Sie diesen Abschlussbericht zur Kenntnis bekommen haben. Ansonsten ist das aber sicherlich auch für Sie nachvollziehbar.

Es heißt weiter: Die Ausschreibung erfolgte termingerecht, 3. April bis 5. Mai 2002, in mehreren Zeitungen und im Internet der Sozialversicherung. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist haben zwei Sitzungen des Bewerbungskomitees stattgefunden. Beigezogen war das Personalberatungsunternehmen Jenewein&Partner. Insgesamt haben sich für den Leitenden Angestellten-Stellvertreter 31 Personen und für den Leitenden Arzt-Stellvertreter 21 Personen beworben. Für den Leitenden Angestellten-Stellvertreter sind 31 Bewerbungen, fünf aus der PV der Arbeiter, zwei aus der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten und 24 Externe, eingegangen. Für den Leitenden Arzt-Stellvertreter gab es 21 Bewerbungen: sechs Bewerbungen aus der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, sechs aus der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, eine vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, eine von der Gewerblichen Wirtschaft und sieben Externe.


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